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8. Erhebung der Eutreegelder auf dem Festplatze, Eoutrole derselbe!:.
9. Aufstellung und Schlußrechnung nach Beendigung der Liquidation.
II. Bau- und De roralrons-Aus schütz.
§ 21.
In den Wirkungskreis desselben gehören alle ans die Herstellung und Erhaltung der Banobjecte ans dem Festplatze bezüglichen Geschäfte und Arbeiten. Insbesondere:
1. die Absteckung des Festplatzes in Verbindung mit dem Schieß-Ausschnß, Vorbereitung der erforderlichen Pacht- Verträge.
2. Erwirkung der polizeilichen Erlaubnis; zur Anlage der Schießstände und sonstigen Baulichkeiten.
3. Anfertigung der Baupläne, der bezüglichen Bauverträge und der Kosteuvoranschläge.
4. Die Veranlassung aller auf die Ausführung bezüglichen Ausschreibungen, sowie die Prüfung und Begutachtung der Eingaben (Offerten).
5. Ausführung der befchlofsenen Bauten nach vorheriger Verständigung mit den Special-Ausfchüfsen betr. derjenigen Räumlichkeiten und Einrichtungen, welche die speciellen Anordnungen dieser Ausschüsse erfordern.
6. lleberwachung und Unterhaltung der Gebäulichkeiten und übrigen baulichen Einrichtungen des Festplatzes.' Aufbewahrung sämmtlicher Fahnen der Schützenvereine während Les Festes.