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§ 19-

Die Ergänzung der Mitglieder der Special-Ausschüsse sowie die Erhöhung der Mitgliederzahl erfolgt durch Cooptation des betreffenden Special-Ausschusses.

13. Aufgaben der Special-Ausschüsse.

I. Frnanz-Nusschutz.

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In feinen Wirkungskreis gehören:

1. Die Buchführung über sämmtliche Einnahmen und Aus­gaben des Festes.

2. Die Visirung und Calcnlationsprüfnng sümmtlicher auf das Fest bezüglichen Rechnungen, sowie bereit Berich­tigung nach erfolgter Anweisung.

3. Anfertigung eines möglichst genauen Budgets, gestützt auf die von sämmtlichen Special-Ausschüssen einzn- reichenden detaillirten Voranschläge, sobald solches durch das Voranschreiten der Festanordnungen möglich wird.

4. Finanzplan über die Beschaffung der für die Vorberei- tungsarbeiten bis znm Feste erforderlichen Geldmittel.

5. Ausgabe der Fest-, Schieß-, Abonnements- und Tages­karten in Gemeinschaft mit dem Fest- und Schieß- Ansschnß.

6. Anschaffung der zu den Schießprämien erforderlichen Gegenstände auf Vorschlag des Schieß-Ausschnsses und nach Genehmigung des Central-Ansschnsses.

7. Vorschläge über die Auswahl des gesammten, dem Finanz-Ausschusse unterstehenden Cassen-, Control- und kaufmännischen Personals.