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§ 19-
Die Ergänzung der Mitglieder der Special-Ausschüsse sowie die Erhöhung der Mitgliederzahl erfolgt durch Cooptation des betreffenden Special-Ausschusses.
13. Aufgaben der Special-Ausschüsse.
I. Frnanz-Nusschutz.
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In feinen Wirkungskreis gehören:
1. Die Buchführung über sämmtliche Einnahmen und Ausgaben des Festes.
2. Die Visirung und Calcnlationsprüfnng sümmtlicher auf das Fest bezüglichen Rechnungen, sowie bereit Berichtigung nach erfolgter Anweisung.
3. Anfertigung eines möglichst genauen Budgets, gestützt auf die von sämmtlichen Special-Ausschüssen einzn- reichenden detaillirten Voranschläge, sobald solches durch das Voranschreiten der Festanordnungen möglich wird.
4. Finanzplan über die Beschaffung der für die Vorberei- tungsarbeiten bis znm Feste erforderlichen Geldmittel.
5. Ausgabe der Fest-, Schieß-, Abonnements- und Tageskarten in Gemeinschaft mit dem Fest- und Schieß- Ansschnß.
6. Anschaffung der zu den Schießprämien erforderlichen Gegenstände auf Vorschlag des Schieß-Ausschnsses und nach Genehmigung des Central-Ansschnsses.
7. Vorschläge über die Auswahl des gesammten, dem Finanz-Ausschusse unterstehenden Cassen-, Control- und kaufmännischen Personals.