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§ o.
In dringenden Fällen steht dem Vorsitzenden die Entscheidung in allen dem Central-Ausschuß vorbehaltenen Angelegenheiten zu, jedoch ist alsdann die nachträgliche Genehmigung des Central-Ausschusses einzuholen. Wird diese versagt, so tritt die Entscheidung, so weit dies nach der Natur der Sache zulässig ist, außer Kraft.
II. Specral-Ausschuste.
A. Allgemeine Bestimmungen für alle Special-Ausschüsse.
8 7 .
Die Special-Ausschüsse versammeln sich entweder an den ein für allemal bestimmten Sitzungstagen oder auf die, vou dem Vorsitzendeu oder dessen Stellvertreter, in dringenden Fällen auch von dem Central-Ausschuß an alle Mitglieder zu erlasfeude Einladung. Zu besonders wichtigen Berathungen, z. B. Begutachtung von Plänen, Veranschlagungen, eiugelauseneu Anerbietungen (Offerten) soll stets schriftlich eiugeladeu werden.
8 8 .
Die Special-Ausschüsse haben die ihnen in Nachstehendem zugetheilten oder ihnen später noch vom Central-Ausschuß zu- znweisenden Geschäfte vorzuberathen, das Resultat ihrer Verhandlungen in Form von Anträgen dem Central-Ausschuß schriftlich mitzutheileu und sodann die Beschlüsse des Letztereil zu vollziehen.
8 9 .
Die sämmtlicheu nach der Geschäfts-Ordnuilg tu den Wirkungskreis der Special-Ausschüsse gehörenden Arbeiten