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§ o.

In dringenden Fällen steht dem Vorsitzenden die Ent­scheidung in allen dem Central-Ausschuß vorbehaltenen An­gelegenheiten zu, jedoch ist alsdann die nachträgliche Geneh­migung des Central-Ausschusses einzuholen. Wird diese versagt, so tritt die Entscheidung, so weit dies nach der Natur der Sache zulässig ist, außer Kraft.

II. Specral-Ausschuste.

A. Allgemeine Bestimmungen für alle Special-Ausschüsse.

8 7 .

Die Special-Ausschüsse versammeln sich entweder an den ein für allemal bestimmten Sitzungstagen oder auf die, vou dem Vorsitzendeu oder dessen Stellvertreter, in dringenden Fällen auch von dem Central-Ausschuß an alle Mitglieder zu erlasfeude Einladung. Zu besonders wichtigen Berathungen, z. B. Be­gutachtung von Plänen, Veranschlagungen, eiugelauseneu An­erbietungen (Offerten) soll stets schriftlich eiugeladeu werden.

8 8 .

Die Special-Ausschüsse haben die ihnen in Nachstehendem zugetheilten oder ihnen später noch vom Central-Ausschuß zu- znweisenden Geschäfte vorzuberathen, das Resultat ihrer Ver­handlungen in Form von Anträgen dem Central-Ausschuß schriftlich mitzutheileu und sodann die Beschlüsse des Letztereil zu vollziehen.

8 9 .

Die sämmtlicheu nach der Geschäfts-Ordnuilg tu den Wirkungskreis der Special-Ausschüsse gehörenden Arbeiten