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Alle verpflichtenden Urkunden, namentlich alle Verträge, müssen von dein Vorsitzenden uitb noch zwei Mitgliedern des Central-Ausschusses unterzeichnet sein.
Der Central-Ausschuß hat das Recht, Mitglieder zu coop- tiren. Die Mitglieder des Central-Ansschnsses haben das Recht, den Sitzungen der Special-Ausschüsse beiznwohnen.
§ 3 .
Der Central-Ausschuß entscheidet endgiltig über alle das Bnndesschießen betreffenden Angelegenheiten, dieselben mögen aus seiner eigenen Initiative oder durch Antrag eines Special- Ausschusses zu seiner Berathnng und Beschlußfassung gelangen. Insbesondere entscheidet der Central-Ausschuß über Competenz- Conflicte zwischen den einzelnen Special-Ausschüssen, über Beschwerden und Berufungen derselben, sowie über Beschwerden und Reclamationen einzelner Schützen und sonstiger Fest- oder Ausschußtheilnehmer, nachdem vorher die betreffenden Special- Ausschüsse angernfen sein müssen, in letzter Instanz. Vom Schriftführer des Central-Ansschnsses sind die Protokolle des letzteren, nach deren Genehmigung, den Vorsitzenden der Special- Ausschüsse sofort in hektographischem Abzug mitzntheilen.
8 4 .
Kein Beschluß der einzelnen Special-Ausschüsse, insofern er nicht die bloße Durchführung der vom Central-Ausschuß gefaßten oder von demselben genehmigten Beschlüsse bezweckt, kann vor der erfolgten Genehmigung von Seiten des Central- Ansschnsses Giltigkeit erlangen.
8 5 .
Nach dem Feste stellt der Central-Ausschuß die Schlußabrechnung fest, sorgt für Deckung des etwaigen Deficits durch Cinziehnng von den Garantiezeichnern und beschließt über die Verwendung eines etwaigen Ueberschnsses.