/<u

Vertrag

mit der

Dr. Senckenfoergischen Stiftungs-Administration vom 7. August 1834.

Zwischen der Dr. Johann Christian Senckenbergschen Stif­tungs-Administration und dem Vorstände des physikalischen Ver­eins ist folgender Vertrag abgeschlossen worden:

§. 1. Die Stiftungsadministration überlässt dem Verein die Mitbenutzung des in dem naturbistorischen Museum gelegenen Hörsaals und chemischen Laboratoriums, sowie der beiden dazu gehörigen Hülfspiecen.

Jedoch soll durch diese Ueberlassung der §. 5. des Ver­trags zwischen der Stiftungsadministration und der naturfor­schenden Gesellschaft vom 18. März 1829, wörtlich so lautend:

Indessen macht sich die naturforschende Gesellschaft noch besonders verbindlich, der Stiftungsadministration in dem Erd­geschosse des neuen Gebäudes die auf dem sub 5 anliegenden Risse angedeuteten Lokalitäten

a) eines 14^2 Ü hohen Hörsaals mit besonderem Eingänge von der Gartenseite aus und

b) eines chemischen Laboratorii sammt zwei dazu gehörigen Hülfspiecen

auf immer einzuräumen und zu der letzteren Benutzung in der Art zu stellen, dass wie wohl von Seiten der Admini­stration die Gemeinschaftlichkeit des Hörsaales hiermit an­erkannt, er also auch für die von der naturforschenden Ge­sellschaft veranstalteten Vorlesungen und Versammlungen be­nutzt werden kann, und ebenmässig die Localitäten des neuen chemischen Laboratorii bereitwilligst der naturforschenden