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§• 54.
Zu wissenschaftlichen Verhandlungen finden jede Woche einmal an einem festgesetzten Tage mit Ausnahme der Messzeiten Zusammenkünfte der Mitglieder statt, in welchen diese ihre Ansichten,'Erfahrungen, einzelne Beobachtungen, Versuche und Anfragen, vorzutragen und auszutauschen aufgefordert sind, und in welchen über die neuesten Entdeckungen Berichte erstattet werden sollen.
§. 55.
Wird der Vorstand von einer Behörde zur Begutachtung eines wissenschaftlichen Gegenstandes aufgefordert, so ernennt er dazu eine Commission, die an ihn berichtet, und theilt deren Gutachten der Behörde mit, nachdem er Abschrift für das Archiv zurückbehalten.
Vorträge.
§• 56.
In dem Local des Vereins werden durch den dazu ange- stellten Lehrer regelmässige Vorträge über Physik und Chemie gehalten.
§. 57.
Wer ausserdem in den Versammlungen einen ausführlichen Vortrag halten will, hat zuvor die Genehmigung des Vorstandes einzuholen.
§. 58.
Kürzere Mittheilungen, welche am Schlüsse einer gewöhnlichen Vorlesung gehalten werden, sind an diese Ermächtigung nicht gebunden.
§. 59.
Die Bestimmung der Zeit, wann die regelmässigen Vorträge gehalten werden, steht dem Vorstande zu.
§. 60.
Sämmtliche Mitglieder des Vereins haben freien Zutritt zu allen Vorträgen, welche im Verein gehalten werden.