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§ 47.

Der Entleiher haftet für etwaigen Verlust und Beschädi­gung der ihm geliehenen Bücher.

§. 48.

lieber die zur Vermehrung der Sammlungen eingehenden Geschenke, so wie über die zur Benützung dem Verein darge­liehenen Apparate und Bücher wird ein besonderes Verzeichniss geführt, welches auch die Namen der Geber und Darleiher enthält.

§. 49.

lieber sämmtliche Sammlungen des Vereins hat der Vor­stand ein Inventar fertigen zu lassen, dasselbe fortwährend zu ergänzen und der jährlich im September zu haltenden General­versammlung vorzulegen und darüber zu berichten.

Wissenschaftliche Arbeiten.

§. 50.

Die wissenschaftliche Thätigkeit, als den Hauptzweck des Vereins, auf alle Weise zu fördern, wird jedes Mitglied und besonders der Vorstand sich angelegen sein lassen.

§. 51.

Die Benützung sämmtlicher Hülfsmittel des Vereins, des Lokals, der Sammlungen u. s. w. wird desshalb der Vorstand denjenigen, welche unter Angabe ihres wissenschaftlichen Zwecks sie ansprechen, nach vorgängiger Prüfung gestatten und nach Kräften unterstützen.

§ 52.

Zu Beobachtungen und anzustellenden Versuchen wird der­selbe bei vorkommenderVeranlassung Ausschüsse ernennen, oder auch Einzelne dazu auffordern.

§. 53.

Namentlich ist für stehende meteorologische Beobachtungen ein besonderer Ausschuss ernannt, welcher dieselben wöchentlich in einem hiesigen öffentlichen Blatte bekannt zu machen hat.