Der Preisberechnung für den Verbrauch von Electricität liegt die Einheit von 1000 Volt-Ampere- bez. Watt-Stunden*) zu Grunde.

Der Grundpreis für diese Einheit ist 80 Pfg.

Derselbe wird bei Verwendung electrischer Ströme zum Zwecke der Kraftübertragung, Heizung und Electrochemie auf 25 Pfg. ermässigt werden, wenn zur Messung dieser Ströme eigene Zähler aufgestellt sind.

§ 5 .

Bei längerer Benützungszeit erhält der Consument nach­folgende Rabatte und zwar:

a) für Beleuchtungszwecke:

nach

500 Stunden

bis

750

Stunden 10°/o

77

750 „

11

1000

77

15°/o •

n

1000 „

77

1500

77

20°/ 0

77

1500 „

77

2000

77

25°/ 0

über

2000 „

30°/ 0

Für Electromotoren,

Beheizung und Electrochemie

nach

900 Stunden

bis

1200

Stunden 10° jo

n

1200 „

71

1500

77

15°/ 0

V

1500 „

77

2000

77

20°/o

77

2000 „

77

2700

77

25°/o

über

2700 „

30°/o

Der Rabatt kommt von dem Rechnungsbeträge für diejenige Strommenge in Abzug, welche zwischen den obengenannten Benützungszeiten gelegen ist.

Die Benützungszeit wird durch Division der in einem Jahre im Maximum gebrauchten Volt-Ampere in die im gesammten Jahre gelieferten Volt-Ampere-Stunden bestimmt.

§ 6 .

Die zur Messung der electrischen Ströme dienenden Apparate werden den Abnehmern zu dem im nachstehenden Tarif festge­setzten Miethpreise leihweise überlassen, und bleiben Eigenthum des ElectricitätsWerkes.

Die Kosten der Unterhaltung und etwaiger Reparaturen trägt das Electricitätswerk, sofern die Beschädigung der Electricitäts- messer nicht durch die Schuld des Abnehmers herbeigeführt worden ist, in welchem Falle dieser zur Erstattung der Kosten ver­pflichtet ist.

Die jährliche Miethe beträgt:

bis zu 500 Volt-Ampere .... Mk. 15.—

71

11

1000

77

77

20—

77

77

2000

71

77

30—

77

77

4000

71

77

40—

77

71

10000

71

77

50—

71

77

20000

77

und darüber „

60—

Im Falle der Abnehmer den Electricitätszähler auf seine Kosten beschafft, ermässigen sich die vorstehenden Gebühren um 50 pCt.

§ 7.

Der Betrag der vorläufig ohne Berücksichtigung etwaiger Rabatte ausgestellten Rechnungen wird von den Abnehmern nach Wahl des Electricitäts Werkes monatlich oder vierteljährlich ein­gezogen.

*) Bemerkung: Eine 16kerzige Glühlampe verbraucht 50 Volt-Ampere, so dass 1000 Volt-Ampere-Stunden 20 Glühlampen-Stunden entsprechen.