Frankfurter Verein.

Erste ordentliche Sitzung am 27. Mai 1861.

(Schluß.)

Ich habe bereits gesagt, die demokratische Partei hat sich in Folge des VerfaffungSbruches streng auf dem gesetz­lichen Boden bewegt. Anfangs hatte sie sich, von der Un­terstellung ausgehend, daß die Konstituante, die ja bis heute noch nicht sich aufgelöst hat, zu Recht fortbestehe, und daß also die Zusammenberufung eines gesetzgebenden Körpers verfassungswidrig sei, an den Wahlen nicht betheiligt. Erst im Jahre 57 wurde wieder gewählt, und sofort erhielten wir einen demokratischen Körper. Damals hätte man es machen können, wie die Kurheffen, (die mit Unrecht die blinden Hessen genannt werden) und das Mandat nur mit einer Rechrsverwahrung annehmen. Es ist das nicht ge­schehen. Man hatte bet uns offenbar eine andere Absicht. Man wollte die unselige Vergangenheit begraben. Es sollte ein neuer Vertrag zwischen Regierung und Volk aufgerichtet werden. Man durfte erwarten, daß der Senat, dem es denn doch manchmal unheimlich zu Muth sein muß, wenn er als der Urheber des noch ungesühnten Verfassungsbruches in die Zukunft blickt, mit Begierde die Gelegenheit ergreifen werde, den konstitutionellen Forderungen der Demokratie Rechnung zu tragen, und dadurch aus dem gegenwärtigen Zustande der Anarchie wieder auf einen sichern Rechtsboden überzu- Ireten. Die Demokratie, so sehr sie durch den Staatsstreich verhöhnt und in ihrem Rechtsgefühle beleidigt war, war großsinnig genug, den Weg der Versöhnung zu betreten. Die vorhandenen verfassungswidrigen Zustände erkannte sie that- sächlich an, und begnügte sich mit Reformen, während sie berechtigt gewesen wäre, Alles in Frage zu stellen.

Seitdem sind 4 Jahre verstrichen. In jeder Sitzungs­periode wurden die bekannten Anträge auf Verfassungsän­derung von Setten des gesetzgebenden Körpers aufs Dring­lichste wiederholt. Aber mit Ekel und Verdruß muß es kon- patirt werden, daß noch gar nichts geschehen ist. Der Zu­stand der Dinge Ist dadurch nachgerade unerträglich gewor­den. Werfen wir einen Blick auf die gegenwärtige Lage dieses kleinen Freistaats.

Ein Senat, dessen Thätigkeit nach allen Seiten hin in Konflikt mit den übrigen Staatsbehörden gerathen ist, da­bei lebenslänglich, unverantwortlich und unsichtbar. Ja, un- stchtbar. Als die Frankenköntge nicht mehr in Person in die Gerichtssitzungen gingen, wurden wenigstens ihre Bilder dort aufgehängt. Der Major domus regierte Namens die­ser Götzenbilder. Aber der Senat schickt keinen Vertreter, keinen wagordomus und kein Götzenbild in die gesetzgebende Versammlung. Er ignortrt dieselbe. Auf diesem Wege freilich ist eine Vereinigung undenkbar. Mag der gesetzge­bende Körper eine Ausdauer, eine Thätigkeit entwickeln, die Staunen erregt, mögen seine Anträge einen lauten Wider­hall in der gesammten Bürgerschaft finden, das Gedei­hen bleibt fern, so lange der Senat die ihm angebotene Hand der Versöhnung zurückwetst.

Diese Zustände können in Wahrheit als trostlos be­zeichnet werden. Unsere Verfassung, ein unseliges Gemisch von patriarchalischer und gothaischer Weisheit, ist den ge­läuterten Rechtsbegrtffen dieses Jahrhunderts gegenüber so Unkorrekt geschrieben, als wenn sie von den Hühnern in den Sand gekratzt worden wäre. Wir Frankfurter, die wir ein angeborenes Anrecht hätten, ein Vorwerk der Freiheit zu sein, nehmen unter allen Staaten Deutschlands im Hin­blick auf die konstitutionellen Garantien eine der un­tersten Stufen ein.

So ist es gekommen, daß unsere Politik nach Innen aus Konflikten, Verwirrung und Willkür, nach Außen auS Schwäche besteht. Die Gesetzgebung ist erstickt auf dem Wege zwischen den Häusern Limburg und Römer. Regiert wird mit Ordonnanzen deö Bundes, denen die verfassungs­

mäßige Sanktion fehlt. Wie das tief gesunkene Rom, von fremden Truppen occupirt, sind wir unserer Souveränitäts­und Hoheitsrechte faktisch verlustig und treibt unser Staat-« schiff ein Spiel der Winde, die von außen wehen.

DieS ist das nirgends übertriebene, völlig naturgetreue, aber traurige Bild der Gegenwart

Meine Herren! Was in dieser Lage dem Vaterland Gedeihliches geschehen mrg, das zu berathen möge unsere erste und ernste Aufgabe sein. Lassen Sie uns ohne HaK und Leidenschaft in diesen Gegenstand eintreten. Das was wir beschließen, es muß von der Liebe zum Vaterlande dik- tirt sein, und es muß eine überzeugende Gewalt daraus sprechen. Nur dann, wenn wir die Frage zwar mit F ei- muth und Festigkeit, doch aber auch mit Vertrauen auf eine bessere Zukunft, behandeln, nur dann dürfen wir uns von unserm Wirken einen Erfolg versprechen. Sonst wtrd's ein Schlag in's Wasser sein.

Indem ich die Wichtigkeit erwäge, welche der ganzen Frage innewohnt; indem ich ferner erwäge, daß die Frage noch einige Zeit (Gott fei'S geklagt;) eine offene bleiben wird; indem ich endlich erwäge, daß dieser Verein, kaum in's Leben getreten, sich vorerst langsam entfaltet hat, seine Entscheidung aber jedenfalls schwerer in die Wagschaale fallen wird, wenn er numerisch an Bedeutung gewonnen haben wird, beantrage ich vorerst nur:

Der Verein wolle eine Kommission ernennen, welche damit beauftragt werde, den Zustand unserer Verfas- sungsfrage in Erwägung zu ziehen, und die gesetz­lichen Mittel in Vorschlag zu bringen, die geeignet sein möchten, eine endliche Lösung der Krisis herbet- zuführen.

In die Kommission wurden gewählt: Vr. Maas mit 37, Dr. Sauerländer mit 37, Dr. med. Friedleben mit 31, Häfner Hofmann mit 18, Jung6 mit 17 Stimmen. ^41

die Verlängerung der Konzession der Theater- Aktiengesellschaft betr.

Als vor Jahren ein ständiges Theateer für ein von der ganzen Stellung unserer Stadt gefordertes Bedürfniß erkannt wurde, lag es in dem hier herrschenden Sinne und Geist begründet, daß die Bürger selbst und unmittelbar sich mit Eifer und Opferwilligkeit der Sache annehmen und ein freiwillig entstandener Verein die Einrichtung und Fort­führung eines Theaters besorgte, welches unter den besten des Vaterlandes zählte. Anfangs und lange ohne jede Staats­unterstützung, scheuten es die Mitglieder dek zusammenge- tretenen Aktiengesellschaften nicht, den steigenden Anforde­rungen der Zeit durch steigende Zuschüsse zu entsprechen. Als diese nun aber später in stets größerem Maße noth- wendig wurden, der Staat nur geringe Erleichterung ge­währte und sich gerade kein eifriger Förderer der ganzen Angelegenheit geneigt zeigte, löste sich im Jahre 1839 die Aktiengesellschaft auf.

Seitdem ist bis zum Jahre 1855 das Theater von mehreren sich einander ablösenden Privatunternehmern auf eigene Rechnung geführt worden, meistens mit wenig Glück für dieselben, und wenn auch nicht durchaus mit schlechte­rem, doch keinenfalls mit besserem Erfolge für die Kunst­zwecke der Anstalt, als unter der vorhergegangenen Aktien­gesellschaft. Der Mangel eines festen, sicheren Ganges in der Leitung und Verwaltung drückte sich in Allem auf nach- theilige Weise auS und die häufigen materiellen Verlegen­heiten und daher rührenden bangen Sorgen der Unterneh­mer nöthigten diese mitunter um der Selbsterhaltung willen zu den bedenklichsten, der höheren Aufgabe des Theaters nicht