stürz droht und daß ein baldiger erweiterter Neubau unerläßlich ist. Das alte Stiftshaus auf der großen Eschenheimergasse, zur Bibliothek, zu Hörsälen und zur Gärtnerwohnung verwendet, bedarf, wenn es auch noch lange Zeit ohne völligen Umbau dienen kann, doch mancherlei innerer Veränderungen und zu lange schon verschobener Ausbesserungen auch im Aeußeren.
Die Gesammtbaukosten berechnen sich nach eingehendem Ueberschlag unter Berücksichtigung der Veränderungen und Herstellungen im alten Gebäude für das Bürgerhospital auf Zweimalhundert und Fünfzigtausend Gulden; für das medicinische Institut dürften sie aber kaum niedriger gegriffen werden als Dreißigtausend Gulden. Zusannnen also ein Kapital von Zweimalhundert und Achtzigtausend Gulden.
Wie nun aber sollen oder können diese höchst bedeutenden Kosten gedeckt werden?! Es ist Hohem Senate bei der Kenntuiß, die Er durch die Einsicht der jährlichen Rechnungsablagen unserer Stiftung von dem Stande ihres Vermögens besitzt, sofort einleuchtend, daß ein solch ansehnliches Kapital nicht in gleicher Weise dem Grundstock der Stiftung entnommen werden darf, wie seiner Zeit die Kosten für die Bauveränderungeu im Jahre 1827, für die Arrondirung des Grundbesitzes im Jahre 1850 und für den Umbau der Anatomie im Jahre 1857.
Das Einkommen der Dr. Senckenberg'schen Stiftung ist genügend, um die lausenden Bedürfnisse zu decken, und es wird auch jährlich eine mäßige Summe erübrigt: mit dem Wachsen unserer Stadt ist aber auch die Zahl der um Aufnahme in das Hospital Nachsuchenden gewachsen, und so ist das Grundvermögen zwar stetig gestiegen, allein seine Rente wird deßhalb dennoch fast ganz für die regelmäßigen Stiftungszwecke verbraucht. Unser Vermögen ist, abgesehen von unserem in Selbstbenutzung befindlichen Areale, nur in Hypotheken und Staatspapieren angelegt. Ländereien besitzen wir nicht, da eine derartige Anlage in den Kriegsjahren wegen der vorzugsweise auf ihnen ruhenden Lasten und Abgaben bedenklich, in neuerer Zeit aber wegen der Höhe des Preises des Grundeigenthums bei unseren beschränkten Mitteln geradezu unthunlich erschien. Wir sind daher nicht, gleich den anderen älteren Stiftungen, in der Lage, etwa durch vorteilhafte Veräußerung von Ländereien uns Capitalien zu verschaffen, ohne an der Einnahme eine ansehnliche Zubuße zu edetDeit.
Jeder Eingriff in das Grundvermögen für die Zwecke des Neubaues würde vielmehr bei uns eine entsprechende Verminderung der Iahreseinahmen und damit die nie zu rechtfertigende Norhwendigkeit herbeiführen, an der Verpflegung der Kranken zu kürzen, oder aber uns zu dem offenbaren Widerspruche bringen, daß wir zwar größere Räume, aber geringere Mittel für die Hülfsbedürftigen, welche sie aufsuchen, besäßen.