17

größeren Abschnittes irgend einer Lehre, eine gedrängte Ueberstcht desselben, prüfend, fragend und disputirend wie­derholet, und öfters werden schriftliche Ausarbeitungen über die vorgetragenen Lehren angeordnet. Am Ende eines jeden der drei ersten Quartale im Jahrescurse werden in Gegenwart sammtlicher Professoren und der versammelten Lyceisten eines jeden Cursus Prüfungen über sämmtliche Lehrgegenstäude gehalten. Am Schlüsse des Schuljahres werden diese Prüfungen einzeln vorgenommen, und nach dem Resultate derselben, und in Gemäßheit der das Jahr hiru durch über Aufführung und Fleiß geführten Censurlisten, wird durch Stimmen - Mehrheit der Professoren entschieden, ob ein Studirender zu einem höheren Cursus oder zum Studium der Berufswissenschaften zu entlassen sey. Jene, welchen Letzteres gestattet wird, erhalten darüber eine Be» scheinigung von dem Direktor. Am Ende des Jahrescun sus wird ein öffentlicher Actus gefeiert, welcher von einem der Professoren mit einer Rede eröffnet wird, und bei weit chem jene Lyceisten der beiden Curse, welche die ausgezeichr netesten Fortschritte in den Wissenschaften gemacht haben, öffentlich Säße aus den vorgetragenen Lehrgegensta'nden vertheidigen. Diese Satze erscheinen gedruckt mit einem Programme, dessen Abfassung unter den Professoren jäher lich umwechfelt.

Jeder Lyceist muß bei der ersten Aufnahme an die Lehr, anstatt die Matrikel nehmen, und erhalt darüber einen ge­druckten Schein, gegen die Gebühr von drei Gulden, und

(2)