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Die Jahres»Curfe fangen bei dem Lyceum mit dem November an, und gehen, mit der kurzen Unterbrechung von »4 Tagen zu Anfang des Mais, bis zu Ende des nächsten Septembers fort. Alsdann treten Wöchentliche Serien ein. Ausser diefen Ferien vom i — 14. Mai, und 1 — 3 i. Otto, ber finden keine ganzen oder halben freien Tage Sratt, jedoch mit Ausnahme der höheren in einer der drei christ, lichen Confessonen gefeierten Kirchenfefie.
Zur Freqnentirung des Lyceums ist jeder Frankfurter Gymnasiast verbunden, ehe er zu dem Studium einer Be, rufswissenschaft übergehet. Der Zutritt an diese Anstalt wird nur jenen gestattet, welche sich mit einem Zeugnisse von dem Director des Gymnasiums ausweisen können, daß die Gymnasial, Studien von ihnen vollendet worden feyen. Inländer, welche häuslichen Unterricht in diesen Studien erhalten haben, und an dem Lyceum ausgenommen zu wer, den wünschen, müssen sich einer Prüfung von dem Director des Gymnasiums unterwerfen und einen Befähigungsschein von demselben vorlegen. Von den Ausländern wird in dem gleichen Falle ein Zeugniß der Schulbehörde desjenigen In, stituteS gefordert, an welchem sie ihre Gymnasial - Studien gemacht haben. Die Aufnahme an dem Lyceum geschieht durch den Director dieser Anstalt zu Anfang des Schul, jahres. *
Um den Versuchungen zur Erschlaffung deck Fleißes im Studiren zu begegnen, wird bei Endigung eines jeden