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Wochenblatt.
Nro. I.
Frankfurt am Mayn, den ztenIanuarii 179z.
Sind Darmwunden als absolut Lethal zu betrachten? Eine Frage aus der gerichtlichen Arzneywiffenschast.
Aktenstücke.
No. 1.
Einem verehelichen Befehl zu schuldigster Folge H-. ben Endes benannte heute Nachts nach n Uhr, auf derE. . . Wache, einen, kurz vorhero verwundeten Bierknecht, besichtiget, und deßfalls gehor- famft zu berichten: Daß der Verwundete, zween Finger breit über der Mitte deö inguinis dextri, eine drey viertel Zoll grosse, überzwerge gestochene Hautwunde habe, aus welcher das Netz getretten war.
Sodann sähe man zwey Finger breit über eben dieser vorher beschriebenen Verletzung , eine kleine ohnqefehr einen viertel Zoll betragende Wunde, aus welcher ebenfalls das Netz gedrungen war.
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