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Handlungen
und
Urkunden.
Gebühren
Ausnahmen
ständige
steigende
Modifikationen.
Bescheide
Vermögens-Aufnahme, Versteigerung, Verkauf oder Theilung Aufhebung d. eingelegten Opposition Aufhebung des Beschlags
Nichtigkeit des Verfahrens
Im Besitz zu schützen
Aufhebung des Vertrags als nichtig Anerkenntniß der Unterschrift Ernennung der Bevollmächtigten, Aufseher, Pfandbewahrer Bekanntmachung einer Schenkung Rechtswohllhat .des Inventars Bestätigung, Aufhebung und Vollstreckung eines Bescheids
Ueberhaupt alle Definitiv-Bescheide der Zivil- Handels» und Schieds- Gerichte, welche die verhältnißmä- ßige Gebühr nicht begründen und wenn solche nicht über i fl. 30 kr. beträgt . . ..
fl. kr.
1 . 3 °
v. Hundert
-
. i ^. 1. i .
Alle andern Bescheide und Weisungen der Zivil-Gerichte über den Prozeß- gang, Beweis- und Nebenpunkto
1 . —
• 's - '
Bescheide aller Gerichtsbehörden
welche verurtheilen, die Befriedigung der Gläubiger im Gant ordnen, Schulden richtig stellen, sowohl an Geld und Geldswerth als Interesse und Kosten..
V»
Schadens-Ersatz, vom peinlichen Po lizey- und Rüge-Gericht erkannt
Mi —
2.
Iene Urtheile, welche Verkauf, Rück- verkauf, Abtretung, Rückabtretung, Versteigerung von Mobilien betreffen .. . . . i
2.
— desgleichen von liegenden Gütern
— —
4.
Modifizirt auf 3 Prozent.
Bestätigung der Entbindung eines Beklagten wegen Ausbleiben des Pe- gentheils (validite de conge)
Vom Zivilgerichte .....
0
CO
Vom Friedensrichter ....
I.
— —
Beschlag, Arrest, Pfändung und Annotation, gerichtliche Vorbemerkung . . .
— 3 °
_
Wird dieses durch Gerichtsbescheide ausgewirket, so richtet sich die Gebühr nach dem Unterschied der Gerichtsbehörde.
Beschwörung einer Forderung (affirmation de
creance) .
1 . —
Ist auf die Urschrift einzutragen.