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\

Handlungen

und

Urkunden.

Gebühren

Ausnahmen

ständige

steigende

Modifikationen.

Bescheide

Vermögens-Aufnahme, Versteige­rung, Verkauf oder Theilung Aufhebung d. eingelegten Opposition Aufhebung des Beschlags

Nichtigkeit des Verfahrens

Im Besitz zu schützen

Aufhebung des Vertrags als nichtig Anerkenntniß der Unterschrift Ernennung der Bevollmächtigten, Aufseher, Pfandbewahrer Bekanntmachung einer Schenkung Rechtswohllhat .des Inventars Bestätigung, Aufhebung und Voll­streckung eines Bescheids

Ueberhaupt alle Definitiv-Bescheide der Zivil- Handels» und Schieds- Gerichte, welche die verhältnißmä- ßige Gebühr nicht begründen und wenn solche nicht über i fl. 30 kr. beträgt . . ..

fl. kr.

1 . 3 °

v. Hundert

-

. i ^. 1. i .

Alle andern Bescheide und Weisungen der Zivil-Gerichte über den Prozeß- gang, Beweis- und Nebenpunkto

1 .

's - '

Bescheide aller Gerichtsbehörden

welche verurtheilen, die Befriedigung der Gläubiger im Gant ordnen, Schulden richtig stellen, sowohl an Geld und Geldswerth als Interesse und Kosten..

V»

Schadens-Ersatz, vom peinlichen Po lizey- und Rüge-Gericht erkannt

Mi

2.

Iene Urtheile, welche Verkauf, Rück- verkauf, Abtretung, Rückabtretung, Versteigerung von Mobilien betref­fen .. . . . i

2.

desgleichen von liegenden Gütern

4.

Modifizirt auf 3 Prozent.

Bestätigung der Entbindung eines Beklagten wegen Ausbleiben des Pe- gentheils (validite de conge)

Vom Zivilgerichte .....

0

CO

Vom Friedensrichter ....

I.

Beschlag, Arrest, Pfändung und Annotation, gerichtliche Vorbemerkung . . .

3 °

_

Wird dieses durch Gerichtsbescheide ausgewirket, so richtet sich die Gebühr nach dem Unterschied der Gerichts­behörde.

Beschwörung einer Forderung (affirmation de

creance) .

1 .

Ist auf die Urschrift einzutragen.