Handlungen

und

Urkunden.

Gebühren

Aus nahm e n

' und

M 0 dift k a t i 0 n e n.

ständige

steigende

Bestätigung, Gutheisen, gerichtliches einer Handlung (enteinnement)

Vom Zivil - Hanhlungs - oder

fl. kr.

v. Hundert

: . ... j. s

/ .. ...

Schieds- Gerichte . . .

Vom Friedens- Polizey- und Rüge-

r. 30

Gerichte. . . ... -

1.

In Sachen gemeine, direkte und

V

.V,: .

indirekte Steuern anlangend. .

Bestätigung, gerichtliche, eines getroffenen Akkords des Schuldners mit seinen Gläubigern, auf Frist und Nachlaß

30

(auf die Ausfertigung einzutragen).

Beweis urkunden, deren amtliche Verglei­chung und Beglaubigung . . !.

I. 3 °

Von jeder Urkunde . . ...

. j 1

Bewenden, Belassen, Einwilligung (aagulesce- im-ut) zu gestehen, :

Bescheide in solchem Betreffe vom Zi-

30

vil-Gerichte erster oder 2ter Instanz

r. 3 °

vom Friedensrichter ....(. Die Erklärung der Beppflichtung in

1.

der Gerichts-Kanzlep ....

1.

Bilanz, Einreichung der Bilanz ....

30

'

Bittschrift, Petition bey einer öffentlichen Be-

Hörde .

Briefe. Korrespondenz - Briefe werden nur ein-

Frei.

registrirt, wenn davon gerichtlicher! oder öffentlicher Gebrauch gemacht wird, und davon wird, wenn keine stelzende Gebühr fällig ist, entrichtet

C.

Collocation, Schuldordnungs-Bescheid im Gante, von jeder zugetheilten Sum­me .. .

Cassations- Gesuch, Einlegung

Entscheidung des Cassations-Gerichts

Eession,^ siehe Abtretung.

Codicill, Vermachtniß, besonderer Anhang zum Testament, unabhängig von der steigenden Gebühr des Vermächtnis­ses selbst..

Comp romiß, Ernennung der Schiedsrichter

Curatoren, deren Ernennung . . . .

Im peinlichen Verfahren . , .

3 °

1.

Frei.