Handlungen
und
Urkunden.
Gebühren
Aus nahm e n
' und
M 0 dift k a t i 0 n e n.
ständige
steigende
Bestätigung, Gutheisen, gerichtliches einer Handlung (enteinnement)
Vom Zivil - Hanhlungs - oder
fl. kr.
v. Hundert
: . ... • j. s
/ .. ...
Schieds- Gerichte . . .
Vom Friedens- Polizey- und Rüge-
r. 30
Gerichte. . . ... -
1. —
— —
In Sachen — gemeine, direkte und
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.V,: .
indirekte Steuern anlangend. .
Bestätigung, gerichtliche, eines getroffenen Akkords des Schuldners mit seinen Gläubigern, auf Frist und Nachlaß
— 30
(auf die Ausfertigung einzutragen).
Beweis urkunden, deren amtliche Vergleichung und Beglaubigung . . !.
I. 3 °
Von jeder Urkunde . . ...
. j 1
Bewenden, Belassen, Einwilligung (aagulesce- im-ut) zu gestehen, :
Bescheide in solchem Betreffe vom Zi-
— 30
vil-Gerichte erster oder 2ter Instanz
r. 3 °
— —
vom Friedensrichter ....(. Die Erklärung der Beppflichtung in
1. —
der Gerichts-Kanzlep ....
1. —
— —
Bilanz, Einreichung der Bilanz ....
— 30
— —
' ••
Bittschrift, Petition bey einer öffentlichen Be-
Hörde .
Briefe. Korrespondenz - Briefe werden nur ein-
Frei.
registrirt, wenn davon gerichtlicher! oder öffentlicher Gebrauch gemacht wird, und davon wird, wenn keine stelzende Gebühr fällig ist, entrichtet
C.
Collocation, Schuldordnungs-Bescheid im Gante, von jeder zugetheilten Summe .. .
Cassations- Gesuch, Einlegung
Entscheidung des Cassations-Gerichts
Eession,^ siehe Abtretung.
Codicill, Vermachtniß, besonderer Anhang zum Testament, unabhängig von der steigenden Gebühr des Vermächtnisses selbst..
Comp romiß, Ernennung der Schiedsrichter
Curatoren, deren Ernennung . . . .
Im peinlichen Verfahren . , .
— 3 °
1.
Frei.