a
Handlungen
und
Urkunden.
Gebühren.
ständige
steigende
Akkorde. Wenn ein Kauf- oder Lieferungs-Ak- kord zu Grunde liegt .....
fl. kr.
v. Hundert
2.
Aktie. Antheile an Handlungs-Geschäften, Wechsel - Geschäften, Unternehmungen, Fabriken rc.
Deren Uebertragung
soferne sie als bewegliches Gut an-
zusehen.
y.
sind aber liegende Güter darunter begriffen.
— ;—
4.
Anerkennung der Unterschrift
~ 30
— —
Wenn daraufgerichtlich erkannt wird, so wird die Gebühr nach dem Tarif der Gerichts-Bescheide erhoben.
Angabe des Freundes, für welchen der Steigerer gekauft, innerhalb 24 Stunden .
— 32
Annahme an Kindesstatt (adoption) . . .
— 32
— —
Annahme der ehlichen Gütergemeinschaft von Seiten der Ehefrau oder ihrer Erben nach Trennung der Ehe . .
— 32
Annahme anerbotner baarer Zahlung als Quit- tung ..........
%
Wird aber dadurch erst die Schuld verschrieben .......
_ __
1.
Annahme einer Erbschaft oder Vermächtniß, von jedem Erben und von jedem
Erbtheil ..
Wenn solches durch eine besondere Handlung geschieht .....
— 32
Annahme einer SchuldrUeberweisung, wenn die Ueberweisung die Gebühr besonders entrichtet hat . . . .
— 30
Anordnung der Inventur durch Civil-Gerichte
1. 3 °
— —
Anweisung auf öffentliche Kassen ....
— . —
— —
Anzeige, Angabe, gerichtliche, der Unächtheit einer Urkunde..
— 32
Appellation, Berufung.
Bescheid über die Zulässigkeit derselben oder Unzulässigkeit....
1. 30
Die Einlegung der Berufung vom Bescheid der Friedensrichter an das Zivil-Gericht . < . . . * .
2. 30
Vom Urthel derCivil-, Handels- oder Schiedsgerichte.
5 . —
Wird die Appellation von dem Ge- richtsbothen durch besondere Handlung eröffnet, so ist die gewöhnliche Gebühr.
— Z2
An das Kassations-Gericht. . .
7. 3 ° |
— —
Ausnahmen
und
Modifikation
Modrfizitt auf 3 Prozent:
Frei:
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Ai
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