a

Handlungen

und

Urkunden.

Gebühren.

ständige

steigende

Akkorde. Wenn ein Kauf- oder Lieferungs-Ak- kord zu Grunde liegt .....

fl. kr.

v. Hundert

2.

Aktie. Antheile an Handlungs-Geschäften, Wechsel - Geschäften, Unternehmun­gen, Fabriken rc.

Deren Uebertragung

soferne sie als bewegliches Gut an-

zusehen.

y.

sind aber liegende Güter darunter begriffen.

;

4.

Anerkennung der Unterschrift

~ 30

Wenn daraufgerichtlich erkannt wird, so wird die Gebühr nach dem Tarif der Gerichts-Bescheide erhoben.

Angabe des Freundes, für welchen der Steigerer gekauft, innerhalb 24 Stunden .

32

Annahme an Kindesstatt (adoption) . . .

32

Annahme der ehlichen Gütergemeinschaft von Seiten der Ehefrau oder ihrer Er­ben nach Trennung der Ehe . .

32

Annahme anerbotner baarer Zahlung als Quit- tung ..........

%

Wird aber dadurch erst die Schuld verschrieben .......

_ __

1.

Annahme einer Erbschaft oder Vermächtniß, von jedem Erben und von jedem

Erbtheil ..

Wenn solches durch eine besondere Handlung geschieht .....

32

Annahme einer SchuldrUeberweisung, wenn die Ueberweisung die Gebühr be­sonders entrichtet hat . . . .

30

Anordnung der Inventur durch Civil-Gerichte

1. 3 °

Anweisung auf öffentliche Kassen ....

.

Anzeige, Angabe, gerichtliche, der Unächtheit einer Urkunde..

32

Appellation, Berufung.

Bescheid über die Zulässigkeit dersel­ben oder Unzulässigkeit....

1. 30

Die Einlegung der Berufung vom Bescheid der Friedensrichter an das Zivil-Gericht . < . . . * .

2. 30

Vom Urthel derCivil-, Handels- oder Schiedsgerichte.

5 .

Wird die Appellation von dem Ge- richtsbothen durch besondere Hand­lung eröffnet, so ist die gewöhnliche Gebühr.

Z2

An das Kassations-Gericht. . .

7. 3 ° |

Ausnahmen

und

Modifikation

Modrfizitt auf 3 Prozent:

Frei:

tt;

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