z
Handlungen
und
Urkunden»
Gebühren
Ausnahmen
und
Modifikationen.
ständige
ste igende
A.
Abfindung des Gemeinschuldners mit den Gläubigern auf Frist und Nachlaß (atter-
fi. kr.
ö. Hundert
moiement).
Ablehnung eines Gerichtshofes bei der Berufung (exclusion).
-
V-
In der Gerichtskanzley . . .
r. —
Durch Gerichtsbothen
Abnahme der Siegel bei Inventuren bei jeder
— 3 °
— . —.
Sitzung . 4 .
i. —
— —
Abrechnung, als Erledigung eines Geschäftes Wenn nämlich solche nicht als Schuldverschreibung oder Quittung , der steigenden Gebühr unterworfen ist
- 3 o
Abschätzung von Mobilien ......
Wenn solche in dem Inventar enthalt ten, so wird keine besondere Gebühr erhoben.
— 30
Abschluß des Inventars (clorure) . . » .
1. —
— — ■
Abstand, Verzicht ( 6 esistement) ....
Wenn keine Schuldverschreibung, Löschung oder Vermögens-Uebertrag zu Grunde liegt, sonst die einschlä gige steigende Gebühr.
Abstand von der Guter-Gemeinschaft, Erbschaft oder Vermachtniß von jedem Vcrzichtleistenden und für jeden
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Nachlaß..
Abtretung gegen Vergeltung
— 30
Beweglicher Aktien .....
— —
%
Vertagter Schulden .....
— —
I.
Von Mobilien u. ständigen Gefallen
2.
Von Immobilien .....
Abtretung an künftige Erben.^
Siehe Schenkung.
Abweisung der Einsprache gegen den Bescheid der Polizey-, Rüge- und peinlichen
4 »
Modistzwt -auf Z Dozent.
Gerichte..
~ 30
Des Friedensrichters .... Der Zivil-, Handels- und Schieds-
geeichte .........
Akkorde mit Unternehmern und Werkleuten für
r» 3 o
öffentliche Gebäude und Anstalten Jene zwischen-Privaten geschlossene Akkorde über Wiederherstellungen,
a 4
- .
Fertigung und Unterhaltung jeder
.
Gegenstände .......
*— .—
I.