z

Handlungen

und

Urkunden»

Gebühren

Ausnahmen

und

Modifikationen.

ständige

ste igende

A.

Abfindung des Gemeinschuldners mit den Gläu­bigern auf Frist und Nachlaß (atter-

fi. kr.

ö. Hundert

moiement).

Ablehnung eines Gerichtshofes bei der Beru­fung (exclusion).

-

V-

In der Gerichtskanzley . . .

r.

Durch Gerichtsbothen

Abnahme der Siegel bei Inventuren bei jeder

3 °

..

Sitzung . 4 .

i.

Abrechnung, als Erledigung eines Geschäftes Wenn nämlich solche nicht als Schuldverschreibung oder Quittung , der steigenden Gebühr unterworfen ist

- 3 o

Abschätzung von Mobilien ......

Wenn solche in dem Inventar enthalt ten, so wird keine besondere Gebühr erhoben.

30

Abschluß des Inventars (clorure) . . » .

1.

Abstand, Verzicht ( 6 esistement) ....

Wenn keine Schuldverschreibung, Lö­schung oder Vermögens-Uebertrag zu Grunde liegt, sonst die einschlä gige steigende Gebühr.

Abstand von der Guter-Gemeinschaft, Erb­schaft oder Vermachtniß von jedem Vcrzichtleistenden und für jeden

30

Nachlaß..

Abtretung gegen Vergeltung

30

Beweglicher Aktien .....

%

Vertagter Schulden .....

I.

Von Mobilien u. ständigen Gefallen

2.

Von Immobilien .....

Abtretung an künftige Erben.^

Siehe Schenkung.

Abweisung der Einsprache gegen den Bescheid der Polizey-, Rüge- und peinlichen

4 »

Modistzwt -auf Z Dozent.

Gerichte..

~ 30

Des Friedensrichters .... Der Zivil-, Handels- und Schieds-

geeichte .........

Akkorde mit Unternehmern und Werkleuten für

r» 3 o

öffentliche Gebäude und Anstalten Jene zwischen-Privaten geschlossene Akkorde über Wiederherstellungen,

a 4

- .

Fertigung und Unterhaltung jeder

.

Gegenstände .......

* .

I.