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Handlungen
i und
Urkunden.
Gebühren
Ausnahmen
und
Modifikationen»
ständige
steigende
fl. kr.
v. Hundert
Aufhebung des Beschlags durch Urtheil
Der Zivil-Gerichte .... -
1° 3°
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Der Friedens»Gerichte . . .
1. —
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Der Polizey-^ Rüge- und peinlicher Gerichte ........
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Aufhebung eines Kontrakts
Durch gegenseitige Einwilligung wenn sie innerhalb 24 Stunden ge- schieht, der Besitz nicht übergegangen/ sonst keine andere Handlung zr Grunde liegt, und solches in authentischer Form geschieht ....
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-- 3 °
Wenn solche durch Bescheid derZivil- Gerichte wegen Nichtigkeit der Handlung, auch wegen Zahlungsunfähigkeit, wenn der Uebernehmer noch nicht im Besitz gekommen, erkennt wird
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Aufhebung der Gütergemeinschaft im Ehevertrage selbst ist frey.
In einer besonderen Handlung aber
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Auflassung eines unbeweglichen Guts vom dritten Besitzer, um sich der Pfand- Ansprüche oder anderer darauf haf- i lenden Beschwerden zu entledigen. Wenn dadurch unmittelbar das Ei- genthum an die Gläubiger übergeht
4 .
Modisizirt auf 3 Prozent.
Wenn noch ein besonderer Verkauf folgen muß .......
2. 30
Wenn der Rückfall oder Heimfall vom Civilgericht erkannt wird. .
t. 30.
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Auflösung des Gesellschafts-Vertrags, ein- fache ..........
i. 30
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Auftrag zur Zahlung einer bestimmten Summe
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i.
Frei.
Des öffentlichen Dienstes ...
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Wenn sonst kein anderes Rechts-Geschäft zu Grunde liegt, welche andere oder die verhältnißmäsige Gebühr
eröffnet .........
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llusleihung von Mobilien
Vom isten und 2ten Pachtjahre
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1.
Von den übrigen Jahren der Miethe zusammen ........
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Luslieferung eines Vermächtnisses.
Wenn eine Sache ausgeliefert wird
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Wenn solche in Zahlung einer bestim- ten Summe besteht,' für die Quittung
V.
Wenn darauf vom Civil-Gericht erkannt wird . . . > . . J
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