3

Handlungen

i und

Urkunden.

Gebühren

Ausnahmen

und

Modifikationen»

ständige

steigende

fl. kr.

v. Hundert

Aufhebung des Beschlags durch Urtheil

Der Zivil-Gerichte .... -

1° 3°

Der Friedens»Gerichte . . .

1.

Der Polizey-^ Rüge- und peinlicher Gerichte ........

- 3 o

Aufhebung eines Kontrakts

Durch gegenseitige Einwilligung wenn sie innerhalb 24 Stunden ge- schieht, der Besitz nicht übergegangen/ sonst keine andere Handlung zr Grunde liegt, und solches in authen­tischer Form geschieht ....

-- 3 °

Wenn solche durch Bescheid derZivil- Gerichte wegen Nichtigkeit der Hand­lung, auch wegen Zahlungsunfähig­keit, wenn der Uebernehmer noch nicht im Besitz gekommen, erkennt wird

1* 30

--

Aufhebung der Gütergemeinschaft im Ehever­trage selbst ist frey.

In einer besonderen Handlung aber

30

Auflassung eines unbeweglichen Guts vom dritten Besitzer, um sich der Pfand- Ansprüche oder anderer darauf haf- i lenden Beschwerden zu entledigen. Wenn dadurch unmittelbar das Ei- genthum an die Gläubiger übergeht

4 .

Modisizirt auf 3 Prozent.

Wenn noch ein besonderer Verkauf folgen muß .......

2. 30

Wenn der Rückfall oder Heimfall vom Civilgericht erkannt wird. .

t. 30.

Auflösung des Gesellschafts-Vertrags, ein- fache ..........

i. 30

_

Auftrag zur Zahlung einer bestimmten Summe

i.

Frei.

Des öffentlichen Dienstes ...

Wenn sonst kein anderes Rechts-Ge­schäft zu Grunde liegt, welche andere oder die verhältnißmäsige Gebühr

eröffnet .........

30

llusleihung von Mobilien

Vom isten und 2ten Pachtjahre

_

1.

Von den übrigen Jahren der Miethe zusammen ........

Luslieferung eines Vermächtnisses.

Wenn eine Sache ausgeliefert wird

3 °

Wenn solche in Zahlung einer bestim- ten Summe besteht,' für die Quittung

V.

Wenn darauf vom Civil-Gericht erkannt wird . . . > . . J

1. 30