der Musierschule zu Kememfchaftlicher weiterer Beratung dieses Gegenstandes zu'fam» Kien zu treten, und Uns sowohl über die Personen der anzusteltendcn Lehrer und Bus-- seher, als über die beste Art der Ausführung selbst- ncbst einer approximativen Berechn nung der für das Armen- und Waisenhaus daraus entstehenden jährlichen Ausgabs- vermchrunK, Bericht und Gutachten zu erstatten,- was dis Kostenvermehrung betrifft, mit in Berechnung zu ziehen ist, daß die Rsnumeratisnen, welche' dermalen an dis m dem Haus gebrauchtem Stundenlehrer abg-aebm werden müssen, alsdann aufhö­ren, und daß die für dis Besoldung der Lehrer des Armen- und Waisenhauses vereits eMirende Iciedelische Stiftung dazu fundatlonsmäßig- zu verwenden seyn würde.

xZl) Da der geringe Nutzen, weiche Das dem Armen- und Waisenhaus zugehörige Ge- lande in der Kaloacher Gemarkung abwirft, zu dem Vrsttationß-Commissions-Protocell und in dem darüber erstatteten Gutachten abermals zur Sprache gebracht.worden ; so tragen Wir dem Pflegamt hiermit gnädigst auf, weitere Versuchs zu wachen, ob und auf welche günstigere Bedingungen, als solches bisher hat geschehen können, jene» Gelände, entweder durch dessen öffentliche Ausbietung und Feilrragung, oder aus freyer Hand, es siye HrbrecheSweift oder zu volftm Eigenthum^zu veräußern möglich fey , über dm Erfolg Bericht zu erstatten und Unsere weitere Entschließung darüber emzuhvlen;

i 6 ) Genehmigen Wir, daß das Pffegamt dis der Stiftung für nachtheslig öefunden-e ei­gene Gierbeauerey, Schneideren und Schufterey bereit» eingestellt hat, und La dis Gründe, aus welchen Vas Pstegamt noch zur Zeit die eigene Bcodbäckerey beibehalten zu müssen geglaubt hat , nicht befriedigend sind, indem der Kost, betrag für gekauft- werdendes Brod allerdings wohlfeiler seyn dürfte, als jener, welcher bey einer eige­nen Backerey dafür verwendet werden muß; so hat das Pffegamt die hierüber aus­gestellten Berechnungen anderweit aufmerksam zu prüfen und dabey insbesondere zu berücksichtigen, daß bey Abschaffung der eigenen Backerepder durch den Bäckerknechr Nersehenwerdende Pfortnerdftnft, suf eine der Stiftung nützliche Weife, durch einem Schneidersgefellen würde bestellt und durch solchen zum Theil dre in dem Haus vorfallende Flickarveit besorgt werden können, sofort über das Resultat dieser weiteren Prüfunx ferneren Bericht und Gutachten zu erstatten.

H. Das Hospital zum Herligen Geist betreffende Verordnen Wir weiter folgendes r -

i } Da nach denen oben allgemein festgesetzten Grundsätzen in den Hauptstock dieser ttrifc den Stiftung , wie in den letztverffoffenen Jahren geschehen , hinfüro nicht mehr ein­gegriffen, noch derselbe fernes geschwächt werden darf, sondern vielmehr zu dessen all- mäliger Wiederergänzung alljährlich eine gewisse Summe zurück- und auf Zinßew ge­legt werden muß ; so bestimmen Wir hiermit diese Summe auf jährlich 1202 Fl.f und da ferner.

2) die Notbwendigkeik erfordert, daß wegen der zweckwidrigen Lage des vermalr'gen Ho- spitalgebäudes und dessen baufälliger Beschaffenheit, je balder je besser zu Erbauung eines neuen, an einem schicklichm Orte möge geschritten und die dazu erforderlichen Geldmittel, ohne den Vermögensstock der Stiftung zu schwächen, thsils durch den Erlaß aus denen alsdann zu verkaufenden derma!igen Gebäulichkeiten, theils durch eine jährliche zu diesem Ende zurück- und einstweilen auf Zinßen anzulegende mäßige Summe, deren Entbehrung die Erfüllung des Hauptzwecks der Stiftung, welcher in unentgeld- kicher Verpflegung hier erkrankender fremder Personen, so sich in hülfloftm Zustands befinden, besonders des Dienstgesindes bepverley Geschlechts besteht, nicht stört, herbep- geschafft werden können; so tragen Wir dem Pflegamte des Hospitals hierdurch gnä­digst auf, zu dieser Absicht jährlich die weitere Summe von 1202 Fl. zurück- und «uff Iinßrn arizulegenv