fett ausdrücklich emvrrleibt und der Verwaltung fernesPflegawtes anbertraut wordesiff wie z. B- die Grambsifche, Henrizische, Friedettsche und andere Stiftungen , von gedachtem PflegaLt unmittelbar ftlbsten, nach wie vor, W-admi-sstriren und nach der Absicht des Stifters zu verwenden ftyen; nur ist hfebey- zu bemerken, daß diejenige,- welche aus dergleichen besonderen Wermächtmffen öden Stiftungen Unterstützung erhalten, der allgemeinen Armencommission zuvor bekannt gemacht werden feüffmV damit letztere hierauf bcy der Beurtheilung, ob solchen Armen, wenn sie sich detm>achfl um weitere Unterstützung bey der allgemeinen Armeneommission anmelöen, einrn weiteren Beitrag, aus der Casse der Armsncommifsisn zu verabreichen erforderlich ftr/, die' gehörige Rücksicht nehmen könne.
§) Gleichwie hiernächst aus jenem besonderen Fond' y welcher allmählich durch Schenftm-- gen und Vermächtnisse wvhldenkendrr Frankfurtischer Bürger und Einwohner zu Sem Zwecke eines zu errichtenden Arbeitshauses hat gebildet werden können, ein nsurs Ar- - dritshaus auf Unfern Befehl wirklich erbaut und eingerichtet, dessen Verwaltung aber- von jener des Armen- und Waisenhauses ganz abgeftu bert worden;' so fallen auch ferner sowohl bey der Einnahme als Ausgabe des letztem alle jene Pojstn hinfürs- weg und der Verwaltung des Arbeitshauses zm Verwendung und Verrechnung- zu, welche auf jene mit d>m Armen-.uod Waisenhaus vorhin verbundene Anstalt eines Arbeitshauses die einzige Beziehung gehabt hatten; es sind daher insbesondere io): jene tgch Stecken Brennholz, welche zu Erwärmung der Gefängnisse in dem Armen- und Waisenhaus bisher unentgeidlich abgegeben worden find,, hinfüro an die- Ver» waltung des Arbeitshauses aorustefern, fo wie auch Ti) das Pflegamt des Armen- und Waisenhauses viefenigen 500 F 5 welche dasselbe bisher an Vre Polizeydirection-, als Beitrag zwider Besoldung dev Polizeydiener jährlich zu verabreichen hatte,' vom Anfang des nächstkünftigen Jahrs.an, zurückzubehaltew berechtiget ist; und erwarten Wir von der Polizeydirecrivn das bereits erforderte weitere Gutachten über die bssts»Arkund Weise, wie dis hieraus entstehende Lücke in der Einnahme der Pyiizeydireetiorrsoasse- gedeckt werden könne?
ra) Hak diese Stiftung, statt der bisher bey den Unterzeichnungen und Fxpeckitivnew gewöhnlich gewesenen Benennung t Armen- Waisen und Arbeitshaus, mit Weglassung des Worts: „Arbeitshaus," hinfüro blos das Prädicat t Armen- und Waisenhaus zu gebrauchen. , '
33) Schenkungen und Gaben, welche, ohne eines besonderen Zwecks zu erwähnen, dem
Armen-und Waisenhaus zu Theil werden, oder doch zu seinem Ladern Zweck verwacht werden, als entweder zu jenem der War'ftnsrziehung oder Armenunttrstützung, hat das Pflegamt des Armen- und Waisenhauses,- nach wie vor, anzmrehmm und zw verrechnen , das Derzeichniß solcher Gaben aber , wie es bisher gewöhnlich gewesen, also auch künftig , am Schluss» jeden Jahrs Vekw Publikum durch dessen Abdruck und allgemeine Austheiistng bekannt zu machen.. -
34) Da der in Verpflegung, und zweckmäßiger Bildung armer Waisenkinder bestehende - Hauptzweck dieftr milden Stiftung besser als bisher würde erfüllt werden können,-
. wenn hinfüro dir sämtlichen Zehrer und Auffthrr m dem Häuft selbst wohnen und dazu Männer, welche dieser Bestimmung allein ihre ganze Zeit widmen , von erprobter Fähigkeit und Erfahrung in diesem Fache und reinen moralischen Sinn für dis Beförderung des Guten, ernannt werden würdest, außerdem aber dabey auch noch» Ser nützliche Nebenzweck zu erreichen wäre, unter den Waisenkindern eine Pflanz sch ule für künftige brauchbare Lehrer der untern Schulen zu gründen; so tragen Wir der: Euratel des Schul- und Erzrehiingsweftns in Unserer Stadt Frankfurt hierdurch auf,, mir dem- PflegaAt des Armen- und Waisen Hauses 1 wie auch mit dem- Lbrrlehrerr