X O X -5

Num. VII.

Donnerstag, den 24. Jenner 1771.

Frankfurt, den 20. Jenner, anz neulich ist hier gedruckt worden: Z. Christian Senkenbergs, Stadt- Physici, Stiftungsbrief zum besten derArz- vrykunst und Armenpflege. Herr Senken­berg har durch glückliche Besorgung der Kran­ken ansehnliche Rcichthümer erworben. Da erunbcerbet ist, so hat er 100,000 Gulden zu einer Stiftung b.stimmt, und dazu noch »3,000 Gulden an Gebäuden und Garten­raum beigefügt. In dieser Stiftung sollen erstlich die Armen ohne Unterscheid der Re­ligion, oder des Geschlechts ausgenommen

pird n?£tb£3j auCp su-i fttgeievic

> Personen, wie in Hsüand ^ zu einem ruhi­gen Leben am Ende ihrer Tage Plätze finden. Es soll dabei ein Ehymischer Arbeirsaal, eine Anatomische Schaubühne, ein Krautergarten für Arzenoygew-ächse, und ein VersamMlungs, zimmer für die Frankfurtische Aerzte errich­tet we den, worinnen sie alle Monate über dir Geschäfte ihres Berufs sich untsrreden können. Die Aufsicht foll bei den Erben und Nachkommen des verstorbenen Reichshof- rartzs Freiherr« von Senkenbergs bleibeu, vnd wann dieses Geschlecht ausgehen sollte, auf die Medicinische Facultät zu Giessen fül­len. Der Stiftungsbrief ist vom 18. August 176z, und 16. Decemöer 1765.

Giesen, den 19. Jenner.

* Vorgestern hatten wir^das Glück die Kö­niglich Schwedische Prinzen hier ankommen i« sehen. Höchftdieseibm haben am folgen­

den Morgen ihre Reise nach Frankfurt, Strasburg re. weiter fort gesetzet.

NeMspurg, den i6. Jenner.

Auch der hiesige allgemeine Reichstag ist mit derma'igsm Mangel und Theurung de- GetraideS zum theil noch immer beschäftiget. Es sind einige, welche dafür halten, diese Theurung komme größten theils von der aller Orten verhängten Sperre und der daraus sich verzrösernden Besorgnis eines künftigen Man­gels , und wünschet daher, daß diese Sper­ren km Reich gegen einander aufgehoben wer-

v nb rmr KSg7N SUZwärtigS LüN-

der in ihrer Kraft verMrww. möchten.

I Iu München ist unter dem 28. verwlche- ne« Monats eine gedruckte Verordnung er­gangen, nach welcher diejenigen, so Getraid ausser Lands verkaufen, mit dem Galgen, j dir Zuhrleute und andere Helfer mit drel- !jähriger Zuchthausstrafe, die mit darunter steckende Beamte mit infamer Casation auch allenfalls mit dem Galgen, und Stands- personen, welche etwas dergleichen zu Schul­den kommen laßen, mir Entsetzung aller Ehren, Würden undFreiheiteu bedrohet werden. Wei­ter soll das Getraid, welches um Wucher da­mit zu treiben, oder um seineBedürfaiße auf langer als ein Jahr zu haben, gekauft, in­gleichem welches bei der veranstalteten Vi­sitation verschwiegen wird, cvnfiscirt ftyn, und die Helfte davon demjenigen gehöre« , der etwas dergleichen entdeckt, wann es auch der Beamte selbst offeubahret har. Auch soll