Jahren, wenn das Leben behalte, fertig bin, wird gewiß an dessen Zuwachs nicht fehlen. Der Druck des Instrumenti Fundationis cum praefatione wird sehr dazu helfen* Rathsherren sind dabey nicht nöthig, welche die general-Inspyection haben und ohnehin gährliche Rechnung bekommen; Cives können das Ihre selbst verwalten. Bey dem Rath verderben die pöbelhaften und Eigennützigen Gesinnungen alles überall muß geraubt, geplündert, und dabey ochsenmäßig, ohne Ver- nunfft und Redlichkeit, und ohne Gesetze zu regardiren, befohlen seyn, als ob solche Leute Monarchen wären.
Daß unser hiesiger Scharfrichter ein ordentlicher und wirklicher ex cori/ator und Schinder ist, zeigt außer seiner Instruction auch dieses, daß er, als die Frantzosen von 1759. 2 Januar, bis Ende 1762 hier waren, und einen Schinder mitgebracht hatten, der die Häute behalten und dem hiesigen das Begraben des Viehes überlassen wollte, mit jenem in Schlägerei verfallen, und beyde wurden über das Schinden verwundet und eingesteckt. Der damalige Lieutenant du Roi, Comte de Thorane, entschied darauf den Handel s daß der hiesige Schinder die Schinderey allein behielt, und der frantzösische fort mußte; Welcher denn von seiner excoriatione ein gutes Doucement abgiebt.
Die Frau Vice-Cantzlerin Kortholt ist heute hierduch nach Wiesbaden in die Cur, und macht nebst ihren Herren ihre gehorsamste Empfehlung.
Am dritten hujus ist eine Kayserl. Convoy hierdurch von 8 Wagen mit Gold.
Von einem Fall des Kaysers, den Er auf der jetzigen Reise ge- than haben solle, wissen wir nichts, wohl aber hat man vormals gesagt, der Kayser sey auf der parforce Jagd gestürtzt, und die Gemahlin darüber vpr Schrecken krank worden.
Vale cum familia et fave
T.
Ff den 5 ten Jul. 1766