Stadt-Rechte jede^ Religion in den Zimmern in der Stille ihre sacra verrichten, welches aber bisher hier im Hospital und Armen- hauß den Reformirten und Papisten nicht gestattet wird? Wollte unser Renatus vor die praefation bald sorgen, geschähe mir ein Gefallen, es wird solches apud nostrates mehren Eindruck macken, und auch vor mich besser stehen, wenn ich hier nicht selbst rede. Diese Sache findet groß applausum, und ich glaube, daß daraus etwas ansehnliches werden kan. Vielleicht schicket sich es auch, daß pensionaires darin­nen können fufgenommen werden, wie in Holland in den alten Manns und Weiber-Häusern item zu Nürnberg etc. Sollte contribuirt werden, muß man versprechen dem Publico im Druck exacte Rechnung zu thun, wie die Anwendung ist: Also hat es Profess.Francke in Halle mit seinem Waysenhauß gemacht, und ist damit wohl gefahren. Die E/rrichtung der Administration müßte mit der Obrigkeit de concert geschehen, undneine medizinische Stifftung ihren Theil an der Birection behalten, wie Senatus per Decretum ihn auch schon zugestanden hat. Bey dem impri- mendo wird wohl der beste format gros 8. seyn?

Unter allerseit. gehorsamster Empfehlung heuer wie allzeit

T.

Ff den 18 ten Febr 1766.