Stifftung ohnentgeltlich gereichet werden solle/ wobey ich /i mich zu Ihnen versehe, das sie sich der Menage in allen / Stücken befleißigen werden.
Vierzehendens soll mein vor dem Aherheiligen-Thok gelegener und ohngefehr sieben Morgen haltender Garten sowohl/ als auch meine beyde Güther zu Karben und Rendel/ benebst allen meinen Grund-Zinsen bey der Stifftung bleibe«/ mithin zu keinen Zeiten verkauftet werden/ wobey ich zu denen Herren Adminiftratoribus das Vertrauen hege/ daß Sie bemeldte Güther sowohl in guter Bau und Besserung/ als auch in ihren Steinen/ behörig erhalten zu lassen bedacht seyn werden.
Endlich und
Funfzehendens verordne ich hiermit/ daß meine den 11. May 1753. errichtetes Llennes Testament/nebftder Stiffts- Ordnung de eodem, und diesem Testaments-8cbedul, von denen Herren Stissts-Administraroribuschem Druck übergeben werden solle. }
Zulezt declarite ich noch meinen Willen dahin / daß nach meinem Absterben Frau Anna Dorothea Keßlerin eine con- venabie Trauer bekommen soll. Franckfurt den 18. August 1763.
(L. 8.) Iustina Latharina Steffan von Lronftett.
§aß der Fräulein Steffan von Lronstett Hochwohlge- bohrnen/ aus eigener Bewegung und mit der besten Ueber- legUNg sich zu dem Inhalt obstehender Schedute teftamenta-
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