Stifftung ohnentgeltlich gereichet werden solle/ wobey ich /i mich zu Ihnen versehe, das sie sich der Menage in allen / Stücken befleißigen werden.

Vierzehendens soll mein vor dem Aherheiligen-Thok gelegener und ohngefehr sieben Morgen haltender Garten sowohl/ als auch meine beyde Güther zu Karben und Ren­del/ benebst allen meinen Grund-Zinsen bey der Stifftung bleibe«/ mithin zu keinen Zeiten verkauftet werden/ wobey ich zu denen Herren Adminiftratoribus das Vertrauen hege/ daß Sie bemeldte Güther sowohl in guter Bau und Besse­rung/ als auch in ihren Steinen/ behörig erhalten zu lassen bedacht seyn werden.

Endlich und

Funfzehendens verordne ich hiermit/ daß meine den 11. May 1753. errichtetes Llennes Testament/nebftder Stiffts- Ordnung de eodem, und diesem Testaments-8cbedul, von denen Herren Stissts-Administraroribuschem Druck überge­ben werden solle. }

Zulezt declarite ich noch meinen Willen dahin / daß nach meinem Absterben Frau Anna Dorothea Keßlerin eine con- venabie Trauer bekommen soll. Franckfurt den 18. August 1763.

(L. 8.) Iustina Latharina Steffan von Lronftett.

§ der Fräulein Steffan von Lronstett Hochwohlge- bohrnen/ aus eigener Bewegung und mit der besten Ueber- legUNg sich zu dem Inhalt obstehender Schedute teftamenta-

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