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dert und Fünfzig Gulden, letzterer aber Ein HundertGulden zu gewesen haben solle.

Sodann will ich auch

Elstens vor einen hiesigen ehrlichen Burgers - Sohn, der Jura zu ftudiren gesonnen, ein jährliches Stipendium von Ein Hundert Gulden ausgeworfen haben, welche derftlbe vier Jahre lang geniesen, und hierauf das Stipendium einem andern zukommen, und auf diesen Fuß immerfort continui. teil solle.

Zwölftens will ich denen zeitigen Herren Burgermei- »Astern zu einem Andenken jährlich auf Katharinen - Tag ein silbernes Lavoir dergestalt zugedacht haben, daß das vor den Aelteren Herrn Bürgermeister bestimmte Ein Hundert Gulden, das vor den Jüngeren Herrn Bürgermeister aber Fünf und Siebenzig Gulden betragen soll. Diese Lavoirs sollen mit dem von Kronftett- und von Hynspergischen Wa­ren sowohl, als auch dem Namen, JustinaKatharinaStef- fan von Kronftett, bezeichnet werden; wobey ich mich zu der Gemüths-Billigkeit derer jedesmal regierenden Herren Bürgermeister versehe, daß Sie Sich meiner Stifftungs- Angelegenheiten sederzeit bestens annehmen werden.

Dreyzehendens habe ich zwar in meiner Stiffts-Ord­nung tz. 27. verordnet, daß dasjenige Holz, sodieStiffts- Personen täglich in ihren besonderenOefenverbrennen, von Ihnen selbst angeschaffet werden solle; Ich will aber meine Willens-Meynung, so viel diesen Punct betrifft, hiermit dahin abgeändert haben: daß sothanes Holz Ihnen aus der

Stiff-

Iustina Catbarina Steffan von Cronstett.