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Drittens verordne ich, daß der Frau Anna Dorothea

^L^Keßlerin

Keßlerin, gebohrnen Kallin, nach meinem seeligen Absterben, ihre an mich ausgestellte Obligation, Ein Tausend Gulden besagend, de 20. Odtobris 1761. ohnentgeltlich wieder zurück gegeben, und solchergestalt gedachte Obligation vor todt und erloschen geachtet werden solle.

Viertens soll der Anna Elisabetha Kallin, statt der in meinem Testament N. 6. befindlichen Verordnung, Vier Hundert Gulden, der Louisa Kallin aber Ein Hundert und Fünfzig Gulden, so ferne sie sich bey meinem Äbfterben in meinen Diensten befinden und wohl aufgeführet haben wer­den, als ein Legat zugedacht seyn.

. Fünftens verschaffe ich der Eva Kandelhardtin Fünfzig Gulden.

Sechstens habe ich zwar in meinem Testaments. 7. ver­ordnet, daß das dem seel. Herrn voclor Walther zugedachte Legat vonFünf Hundert Gulden an seine hinterlaffene Erben fallen solle; Ich erkläre aber dieses hiermit wohlbedachtlich dahin, daß es hierbey sein Verbleiben haben soll, wann seine nachgelassene FrauWittib meinen Tod erleben wird. Solle hingegen dieselbe vor mir versterben, so soll dieses Legat er­loschen seyn und an meine Stifftung zurückfallen.

Siebendens verschaffe ich demjenigen Herrn Geist­lichen , welcher bey meinem dereinftigen seel. Absterben mein Beichtvater seyn wird, die Summa von Fünf Hundert Gulden.

Achtens

Justina Latbama Sttffan von Lronftett.