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Folget
in.
SCHEDULA TESTAMENTARIA.
mir vorbehaltenen Freiheit, nach welcher die von mir unterschriebene Zettel von eben der Gültigkeit seyn sollen, als ob sie ersagtem meinem Testament von Wort zu Wort einverleibet waren, habe ich in Gegenwart derer unten bemeldten hierzu ausdrücklich erbetenen zweyen Herren Zeugen noch weiter folgendes verordnen wollen:
Erstens will und begehre ich, daß HerrJohann Joachim Keßler, Burger und Buchhändler allhier, nach meinem der- einstigenseeligen Tod in meiner vonAronftett- undvonHyn- spergischen Adelichen Stifftung die Zinß-Aushebung haben, und jährlich dafür Ein Hundert Gulden, von Zeit meines erfolgten Absterbens, und sobald die Stifftung ihren Anfang gewinnen wird, ausgezahlt erhalten solle.
Zweytens soll denen dreyen Herren Adminiftratoribus meiner Stifftung, statt derer in meinem Testament Ihnen ausgeworfenen Ein Hundert Gulden, jedem jährlich Zwey Hundert Gulden hiermit zugedacht seyn.
M
Iustina Catharina Steffan von Lronstett.