§ 65»

men, betagten, gottesfürchtigen und lügendsamen Burgers-

Wittwen zur Wohnung umsonst gegeben werden. Cs sollen aber diese Wittwen ein Christlich, GOtt wohlgefälliges Leben führen, und in Friede und Eintracht bey einander leben. Dann wo Sie in Zank und Streit oder anderen offenbaren Sünden und fleischlichenLüsten lebeten, so ist mein ernstlicher Wille, daß!ste durch die Herren Adminiftratores aus dem Hause weggeschaffet, und andere würdigere an ihre Stelle

9.) Legat für bekehrte Juden-

' §. 66 .

Endlich ist mein Wille, daß jährlich auf Pauli Bekeh­rungs-Tag Fünf und zwanzig Gulden an das Evangelische Minifterium, gegen Quittung ausbezahlet , und von Dem­selben an arme Christen, die sich vom Judenthum bekehren- oder bekehret haben, und von welchen sich ein rechtschaffenes Herz vermuthen läffet, angewendet werden.

*o.) Unbestimmte Legata zum Besten des Reiches Christi, wie auch armer Kirchen » und Schul­diener und deren Wittwen und Waysen.

§. 67 .

Solle GOtt, wie ich zu seiner Barmherzigkeit hoffe, die

Einkünfte dieser meiner Stifftung so reichlich segnen, und ^ ^ ^ die Capitalien so vermehret werden, daß über die bisher be-

stimmte Ausgaben an jährlichen imereüen noch ein ansehn-

licher Ueberschuß vorrathig bliebe: so ist mein Zweck nicht,

daß

Justin« Catbarina Steffan von Cronstett.