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2.) Stipendia fut Studiofos.

§ 59 *

Desgleichen sollen aus den Einkünften dieser meiner Stiftung zwey Stipendia gemacht, und jährlich auf.Catha- p T/- rinen Tag ausgezahlet werden, jedes von Fünf und Sieben- zig Gulden, wovon das erstere jederzeit einer aus der Ade- lichen Gesellschafft Alt-Limburg, der ttudiret, das andere aber einer aus der Burgerfchafft, der Theoiogiam üudiret, jeder vier Jahre zu geniesen haben, und wenn diese verflos­sen, sollen die beyde Stipendia an andere Personen gegeben werden. Bey deren Vergebung aber soll jederzeit ans wür­dige und geschickte Leute gesehen, und wegen des Smdiofi Theologix allemal der Senior Minifterii zu Rath gezogen werden.

Z.) Stifftung zum Verbesserungs-Haus

§. 6b,

Weil ich auch offt gewünschet, daß das hiesige Verbes­serungs-Haus in guten Stand wogte gebracht werden: so bin darauf bedacht gewesen, von meinem Vermögen auch zu diesem heilsamen Zweck etwas zu vermachen. Ich verordne demnach, daß, so bald das Verbefferungs - Haus in seiner rechten Verfassung seyn, und so lange es darinnen bleiben wird, aus meiner Adelichen Stifftung jährlich Vier Hundert Gulden, zum Besten desselben sollen ausbezahlet werden.

4.) Stifftung für arme Schüler des Gymnafli.

§. 6i.

Nicht weniger mögte ich gern sehen, daß die arme Schüler des C^mnaKi einige Hülfe hätten, und vermache ich denenselben aus meiner Stifftung jährlich Ein Hundert Gul­den,

Äustina Latharina Sttffan von Lronstett.

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