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14. Tage vor Andrea die Rechnungen, samt ihren Beyla- gen, denen dkeyen Herren Vorfteheren der Adelichen Gesell- schafft Alt-Limburg zur Revifion einhändigen, welche ich hiermit ersuche, wann Sie solche richtig befunden, ebenfalls ihre Genehmhaltung und Unterschrifft darunter zu fetzen.

§. Zl.

Gleichwie ich nun denen Herren Adminiftratoribus die ganze Verwaltung dieser meiner Stifftung vor GOtt auf Ihr Gewissen gebe: so ist mein ernstlicher Wille, daß Sie in ihrer gewissenhafften Adminiftration von jedermann ohn- gekränket und ohngeftört seyn sollen, und daß sonderlich die Adeliche Stiffts - Personen Ihren Christlichen Verordnun­gen gebührend nachleben, und Ihnen durch Ungehorsam, Widerspenstigkeit, oder andere übele Aufführung Ihr Amt nicht schwer machen.

§ 32.

Zu einiger Erkänntlichkeit Ihrer Mühe verordne ich einem jeden Adminiftratori jährlich Ein Hundert Gulden, /«- f-f welche quartaliter mit Fünf und Zwanzig Gulden aus den ' Stifftungs - Geldern sollen bezahlet und verrechnet werden.

Was das Einstands - und Sterb - (Quartal anlanget; so soll es also damit gehalten werden, daß für das ganze Quartal bezahlet wird, wann schon bey dem Antritt ein Theil darvon verflossen, und bey dem Absterben dasselbe nicht zu Ende seyn solle. Ein gleiches verstehet sich auch von allen übrigen Besoldungen, welche aus der Stifftung bezahlet werden.

§. 33 .

Es soll auch von denen Herren Adminiftratoribus ein Zinß-Aufheber angenommen, und demselben jährlich für feine Bemühung , Dreyßig Gulden gegeben werden. Die Verrichtung desselben bestehet darinnen, daß erdie Einkünfte

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