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aber etwas neues anzufchaffen nöthig: wird er die Nothwendigkeil den ihme Vorgesetzten Herren Rathen ohne Verzug zu berichten / und den Befehl zu erwarten haben.
7. ) Auf die Abfönderung der wohl-gereinigten/ auch ausgelüf. terten Sachen / von deme/ was die Kranken gebraucht: jedoch we- der durch die Luft / noch durch das Waschen gereiniget worden / hat er besondere Sorgfalt zu tragen; dieses desto gewisser zu bewür- ckcn/ seynd ihme Verwalter/ zur Aufbehaltung solcher Sachen/ abge- sönderte Behaltnüssen auf dem Boden ejngeräumet worden ; dau- nenhero die beschmutzte Wäsche der Krancken allemahl in den geflochtenen Körben ( niemahls aber öffentlich ) sodann die unsaubere Mavratzen / und Kopf. Bölster / nicht weniger diejenige / worauf jemand gestorben / von den Krancken-Wärterinnen alsogleich auf den Boden/in das gehörige Ort/ überbracht werden sollen ; was
X aber bey der Nacht von der Wäsche gcsammlet wird / soll zwar in den zweyen Truhen/die auf dem Gang befindlich seynd/ausbehalten/ bey anbrechendem Tag aber in vorerwehntes Ort getragen werden.
8. ) Für die keconvalelcirende / dann für die Lb^rurgische / und andere ksrientcn (so mit keiner ansteckenden Kranckheit behaftet seynd ) hat man besondere Better/Wäsche/und Kleidungen bey- geschaffet; und joiche/ wo es möglich war / durch Farben : sonst aber durch das Gemercke von denjenigen Sachen unterschieden/welche für die übrige Krancke gewidmet seynd. Er Verwalter soll demnach diese Sachen jederzeit von jenen abgesönderter erhalten /
- und die Vermischung derenftlbe» je und allezeit zu verhinderen trachten.
9.) Damit die dem Spital gehörige Sachen um so kenntba- rer verbleiben / und nicht mit anderen vermischet werden können: sollen diese mit dem Spital-Zeichen / auf Art und Weise / wie es möglich/ gemercket werden.
10. ) Was zur täglichen Nothwendlgkeit des Spitals keyzuschaffen nothwcndig / und ein geringeren Wert betragt / hat er Verwalterohne weiterer Anfrag zu verschaffen: sonst aber/ erwehn. ter Massen / bey der ihme Vorgesetzten Commiflkm ftd) vorläuffig anzufragen.
11. ) Nachdem ihme Verwalter obliget / alle Erfordernussen zu dem Spital ( ausser dem was in die Apothecken gehörig) beyzuschaf- fen/ als soll er zur behörigen Zeit hieraus bedacht seyn: damit einerseits nichts ermangle / anderseits aber eine gute Wirtschaft in Bey. schaffung dessen gepflogen werde.
12. ) Uber die Gelder / so ihme Verwalter auf Berechnung ge- geben werden / soll er / nach dem ihme behändigten kormuiar, Mo. natlich seine Rechnung legen / und diese längstens den dritten Tag/ nach verflossenem Mhnat/der Commiffion übergeben.
13. ) Was bie Naturalien / so in dem Inventario nicht einkom- men/ und täglich verbraucht werden / als : Brenn-yoltz/ Schwei, nerne Fetten/ Kertzen/ Ochl/ Wachs/ und andere dergleichen Sachen anbelanget/darüber soll er Verwalter gleichfalls mit Ende eines jeden Monats eine besondere dlarural-Rechnung verfassen / und diese der Commiffion überreichen; in selber hat er/ was von vorigem Monat
M übrig