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i;.) Zu Anfang eines jeglichen Jahrs wird das in seinen yän« den befindliche Invenrarium umgeschrieben/ und in demselben / wie sich der Zustand der ihme anvertrauten Sachen / zu selbiger Zeit/ge» funden habe/angemercket; nicht weniger des öfter» unter dem Jahr die Untersuchung gantz unvermuthet gemacher werden: ob alle indem Inventsrio beschriebene Sachen vorhanden / und in was Stand sich selbe befinden.
14. ) Weilen ein Garten vorhanden/in welchem vieles von den Floribus zum Nutzen des Spitals erzieglet werden kan : als wird ihme darüber die behörige Aufsicht zu haben aufgctragen / damit ge« Pachter Garten / unter Anleitung des Medici Primarii, & Secun- darii , so viel es möglich / mit dem benöthigten ausgesetzet werde; anbey ist der ausgenommene Gärtner dasjenige / was demselben diesfalls von ihme Provisors anbefohlen werden wird / auf das genaueste zu vollziehen schuldig.
15. ) Soll er Provisor alles dasjenige zu thun/ und zu lasten ' haben : was das Amt eines eifrigen / und gewissenhaften Proviforis
erforderet/ und wie er es sich dermaleins/vor dem strengen Angesicht GOttes zu verantworten/ getrauen wird.
Inftru&ion eines Wpotheckers-Desellen.
1.) ^MLJrd er in allen seinen Verrichtungen an den aufgestellten ViSfä Provisoren, der Spital»Apothecken angewiesen ; auf dessen Anordnung er die vorkommende Arbeiten mit behörigem Fleiß/ und aller Behutsamkeit verrichten solle.
2. ) Hat er Apothecker,Gesell auch seines Otts Achtung zu ge. den: damit weder von den Simplicibus, noch Compofitis das aller« geringste entzogen werde; dahero/ im Fall er etwas ungleiches ver» mercken würde / er ein solches dem Medio, Primario , oder auch Secundario alsoglcich andeuten solle. Mit noch niedrerem Nach» druck wird ihme verboten / hiervon das mindeste/ohne Anordnung des Medici Primarii , oder 8ecundarii, jemanden zu geben; oder et» was selbst / oder durch andere weg zutragen / und dieses entweder ums Geld/ oder Geschencke auszutheilen; immassen er in allen diesen Fällen seines Dienstes alsogleich würde entlassen / und weg geschaffet werden.
3. ) Soll er die gröste Reinigkeit aller Orten zu erhalten sich bemühen / und alles / und jedes zu thun / oder zu lassen schuldig seyn: was die Pflicht eines getreuen/und fleiffigen Apothecker.Ge» Mens von ihme erforderet/ und/wie er solches dermaleins/ vordem Richter-Stuhl GOttes zu verantworten/ sich getrauen wird.
Inftru&ion eines zeitlichen Kaus-
Werwalters.
^St er hauptsächlich zu dem Ende bestellet/ und auf« ’ genommen: damit er auf das Gebäue Acht habe / und alle zu dem Spital gehörige / sowohl zur Verpflegung der Kran.
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