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oder auch zu anatomiren; oder aber durch andere unter seiner £>&* sicht exenterirett / oder anatomice« zu laßen haben wird. Er ist ebenfalls die vornehmere Operationes in dergleichen Sub/e&is vorzu, nehmen / oder durch andere aus obige Art vornehmen zu lassen; die LanäaZ68 vorzuzeigen; den Curfum Anatomicum £tt erklären; ein- folglrch/ mittelst der ihme beywohnenden Wissenschaft/zu bewürcken schuldig: daß die PraÄicanten/ in Studio Chyrurgico stattliche MäN- ner zu werden / die Gelegenheit überkommen.

InüruÄiou eines zeitlichen Proviforis.

'St er in allen seinen Verrichtungen an den ^edicum Prirnarium» öc Secundarium angewiesen ; derer An­ordnungen er Provisor in allen deme / was seinem Amt zustehet / auf das Genaueste / und mit aller Emsigkeit vollziehen solle.

2. ) Alle Simpücia , und Compofita, welche in dem / über die Apothecken/und Material-Cammer / dann über das Aquarium, und Herbarium, verfassen Catalogo enthalten seynd / soll er Provi- for jederzeit in Bereitschaft haben / und/damit diejenige (Quantität/ so nach Maasgebung der täglichen Austheilung / und Recepti- rung erforderlich ist / niemalen abgehe / Sorg tragen. Die Apo, thecken wird demnach samt den Zugehörungen/ des öftern gantz Un- vermuthet/von der Commifiion, mit Zuziehung der ^ledicorum, untersuchet; Hierinfalls vor>erwehnter Catalogu3 zur RichttSchnur genommen; und / da sich ein Abgang oder Fehler zeigete/ er Provi­sor zur Verantwortung gezogen werden.

3. ) Die erforderliche Compofita soll er mit allem Fleiß / und Behutsamkeit / mithin in der behörigen Güte zubereiten; solte sich in der Zubereitung ein Fehler äusseren: wird er Provisor ebenfalls/ und zwar zu noch schwererer Verantwortung gezogen werden; in­dem von diesem das yeil der Krancken abhanget.

4. ) Bey Austheilung der Artzney an die in das Spital kom­mende Arme / wird er vor allen Dingen Achtung zu geben haben : damit dabey weder von ihme / noch von den PraKicanten eine Ir­rung geschehe; mithin den Armen das von den Medicis Verordnte m der benannten Quantität / und nicht aus Verstoß etwas ande. res verabfolget werde. Im übrigen soll er die deßentwegen in der Stiftungs-Äpothecken aKgirte/ und vorgeschriebene Ordnung/auch seines Orts zu beobachten / schuldig seyn.

$.) Die den Bett-lägerigen Krancken vorgeschriebene Recept soll er Provifor bey Uberkommung des Receptir-Buchs alsogleich sowohl bey Tag/ als/ wann es erforderlich / auch bey der Nacht/ mit aller Genauigkeit verfertigen; bey denenselben nicht das minde­ste auslaßen / noch zusetzen; noch weniger eines vor das andere zu nehmen sich ermessen ; damit aber bey Darreichung dieser Artzneyen keine Irrung unterlauffen möge: soll er Provfior diese mit Benen­nung des Numeri von dem Bett jedesmal figniren; oder/ wann es möglich / solche in die Nixtur-Glaftr/ oder in die Flaschen ( so sich Mit den Numeris der Vettern gezeichneter befinden) einfüllen; end-

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