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L.) In Abwesenheit des Odyrurgi Primarii hat er Chyrur- gus Secundarius dessen Stelle in allen und jeden zu verttetten ; da- hero auch ihme/ in diesem Fall / die ermeldtem Chyrurgo Piimario ertheiite Inaruaion zu befolgen obliget; als worauf man sich hier­orts in allen Pirnas bezohen haben will.

3. ) Unter den zweyen bestimmten Frühe - Stunden soll er die dahin kommende / und einer OKyrurgischen Hülf bedürftige Arme mit den erforderlichen Yülfs-Mitteln entweder selbst/ oder unter sei­ner Aussicht durch die OKyrurgjsche Pra&icantm versehen / und Hierinfalls die in der Spital-Apothecken aEgirte/ und vorgeschriebe­ne Ordnung beobachten.

4. ) Er soll gleichfalls die im Spital ligende Odyrurgische Pa-

tienteti / wie auch diejenige Krancke / bey welchen sich zugleich ein OKyrurgischer Zustand zeiget (wie es einem fleißigen und gewissen­haften OKyrurgo zustehet) mit aller Christlichen Liebe und Gedult besorgen / hierinnen aber sich jederzeit mit dem OKyrurgo Primario einverstehen. *

$) So oft ein OKyrurgischer Patient in dem Spital sich befin­det/ welcher von dem Medico Primario gefährlich zu seyn erachtet wird : ist er 0Kyrurgu8 8eeundariu8, so lang die Gefahr dauret / allda zu übernachten schuldig ; wozu auch ihme ein eigenes Zimmer eingeraumet worden. Diese gefährliche Patienten soll er demnach sowohl bey Tag/ als bey Nacht sich besonders angelegen seyn lassen; solche auch ausser der Vorgesetzten Zeit/ so oft es nöthig / nach Be­schaffenheit der Umständen / Mit "^oder ohne dem Medico Secunda- rio, besuchen; allenfalls dem OKyrurgo Primario von dem sich ge­änderten Zustand des Patiencens/ durch einem aus dem Spital ab­schickenden/entweder schrift-oder mündliche Nachricht ertheilen; an- bey / ob die Praaicancen bey solchen ihre Schuldigkeit verrichten / fleißig Nachsehen.

6. ) Wann OKyrurgische Patienten abgehollet werden / soll er jedesmahl im Spital zu derjenigen Zeit gegenwärtig seyn/ da diese alldahin überbracht werden: damit sie von ihme / so es die Umstän­de zulassen / nach abgelegter Beicht/ und Kommunion, sonst aber alsogleich besorget werden. In urplätzlichen Zufällen soll er durch je­manden aus dem Spital berussen werden / und ist er zu aller Zeit sich dahin zu begeben schuldig.

7. ) Damit von LKyrurgischen Praaicanten das Aderläßen / die Setzung der Viiicatorien / und was sonst von vergleichen gemei­neren Operationen/ durch den Medicum Primarium oder auch Se- cundarium, verordnet wird / mit aller Geschicklichkeit / und genau vollzogen werde : hierauf hat er OKyrurgus 8ecundariu8 besondere Sorgfalt zu tragen/ und denenselben fleiffig nachzusehen. Die wich­tigere Operation68 aber seynd entweder von dem LKyrurgo Pri­mario , oder von ihme vorzunehmen.

8 . ) Den Praaicanten soll er in dem 8tudio OKyrurgiW beyste- hen / und denenselben an die yand geben / was zu Beförderung dieses Studii dienlich seyn .fönte; dannenhero er zu gelegener Zeit / in Gegenwart des Medici Primarii oder Secundarii , t>ic taugliche Subjeaa in der ^natomi-Cammer entweder selbst zu exenteriren /

oder