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bringen / auch allenfalls den Krancken/ des Tages über / zu be- suchen.
Z.) Alle Haupt-0perati0N68 seynd nicht anders / als Mlt Genehmhaltung / und ELnverständnüß/ auch in Gegenwart des Medi* ci Primarii, vor die Hand zu nehmen. Bey allen diesen yaupc. 0 - xerationen soll er ebenfalls gegenwärtig seyn / und entweder selbst opsriren / oder durch den Chyrurgum Secnndarium operiten lassen / jedoch allzeit in Beyseyn/ und mit Beyhüls der in dem Spital befindlichen Chyrurgischen Pra&icanten ; den fremden hingegen soll bloshin das Zusehen gestattet werden.
4. ) Da jemand unter erwehnten zweyen Frühe-Stunden/ mit einem Chyrurgischen Zufall/ in das Spital kommet/ und allda ange, nommen zu werden verlanget: soll er solchen beschauen / und sodann dem Medico Primario oder Secundario seine Meinung eröfnen: ob dieser Zustand Inllitur-mäßig seye.
5. ) Damit alles und jedes/was zur Curirung der Chyrurgi- schen Patienten / und Vernehmung der vorfallenden Operationen erforderlich seyn mag/würcklich vorhanden / und in Bereitschaft seye/ mithin hieran nicht das geringste ermangle: wird er Chyrurgus Primarius auf das genaueste zu besorgen haben ; dannenhero / wann etwas abgängig / und beyzuschaffen nöthig/ soll er solches derrEe- dico Primario alsogleich anzeigen; welcher hierüber die behörige Vorsehung zu machen nicht unterlassen wird.
6. ) Er soll den Chyrurgischen PraÄicanten in ihrem 8tudio gute Anleitung geben ;nach Beschaffenheit der Umständen sie/in den erforderlichen Manipulationen der Chyrurgischen Operationen/unterrichten; und alles mögliches beytragen: damit durch diese zu seiner Zeit dem gemeinen Weesen stattliche / und erfahrne Chyrurgi verschaffet werden mögen.
7. ) Da er Chyrurgus Primarius das Spital in der bestimmten Zeit der zweyen Frühe-Stunden zu besuchen / aus erheblichen Ursachen/ verhinderet würde: ist er solches dem Herrn Praefidi Commif* fionis zu erinneren schuldig.
8. ) Hat er alle in dem Spital gemachte Ordnungen auch seines Orts zu befolgen; zugleich auch die Pflicht / und Schuldigkeit eines Chyrurgi Primarii, seinem besten Wißen/und Genüßen nach/ zu Nutzen der armen Krancken auf das Eifrigste zu beobachten; die in der Sauberkeit / und auch sonst verführende Fehler/ und Nachlässigkeiten / so es möglich / durch gütige Ermahnung abzustellen ; bey dessen nicht Verfangung aber solches der ihme Vorgesetzten Com- Million alsogleich anzudeuten.
Inftru&ion eines zeitlichen Chyrurgi Se-
cundarii, twjttzo Chriftophori Retter -
_ Chyr, Dris.
1.) er die vorgeschriebene Ordnungen seines Orts aufdas
Genaueste zu vollziehen schuldig.
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