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Spitals verordneten Herren Rathen andeuten. Zu welchem Ende er gantz unversehens/ sowohl bey Lag / als Nacht / zum öfteren die Krancken-Zimmer zu besuchen / Und nachzusehen; insonderheit über/ auf die schwächere Patienten/ damit denenselben weder an der geistli­chen / noch weltlichen Besorgung nicht das geringste ermangle? Achtung zu geben haben wird. .

9 .) Sofern eine Krancke Person/ wegen der etwann kurtz vöthe- ro eingenommenen Medici», oder aus anderen Ursachen / das Mit­tag. oderNacht-Esien zu der insgemein bestimmtenStund nicht eineh­men könte: soll er MedicUs AfliKens solches dem Traiteur zeitlich er­inneren / anbei) Sorg tragen/ daß alsdann zur behörigen Zeit das Essen abgereichet werde.

Inftru£fcion Del Medicinas, & Chyrui>

gise Studioforum, und Pradlicanf Ctl / al6 Wel­che zugleich zur Wartung der Krancken bestim­met seynd.

DiÄAJrd jeder sich eines ehrbahren / und Christlichen Lebens, t.) WWH Wandels also gewiß befleißen / als in widrigen Fall dek v&& dargegen Handlende in dem Spital keines Wegs gedul- tet: sondern ohne Ertheilung eines Acteftati entlassen/und weg ge-

schaffet werden solle. .

2 .) Söll jeglicher den Vorgesetzten Medicis Und Chyritfgfc alle schuldige Ehrerbietigkeit / und Folge leisten ; unter welchen dem Medico Secundario ins besondere die Obsicht / über sie ?ra- fticanten/quoad StudiI, Vitam, & Mores, aufgetragen worden.

z.) Es soll jedesmahl ein Medicinse, und Lkyrurgi« Studio- fus auf die Wache zugleich aufziehen/ und derselben durch 8. Stund abwarten ; da sich sodann aus der Eintheilüng ergiebt / daß / wer den ersten Tag von S. Uhr frühe bis Uhr Nachmittags gewa- chet/ den änderte» Tag von 2. Uhr Nachmittags bis so. Uhr Nachts/ den dritten Tag sodann von 10. Uhr Nachts bis 6 . Usr Frühe / die Wache zu besorgen schuldig seye; den viertenTag undNacht aber von aller Wache ftey verbleibe.

4 .) Denen Vormittag zu wachen obliget/ haben eine Stund zum Mtttag-Effen ftey / in welcher die jenige abzulösen schuldig/ so Nachmittag die Wache übernehmen; aus gleiche Weise sollen auch diejenige / welche des Nachmittags auf die Wache aufziehen/ durch die Vormittägige/ in der zum Nacht-Essen bestimmten Stund /üb- gelöftt werden. . .

$0 Da eine krancke Person in das Spital aufgenommen wird/ soll der die Wache habende Pra&icant Sorg tragen / damit das Bett/ wohin selbe zu legen sehn wird / dann eine Hauben / Hemek/ und Schnupf-Tuch wohl ausgewärmet; die krancke Person von den Krancken-Warterinnen aüsgezogen ; sodann neu angcleget / und itt das Bett überbracht werde. Anbey hat er / unter der Hbsicht des zugleich die Wache habenden Geistlichen/ ein Inventarium über alle