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dieWache besorgenden praÄlcanten mit Kreiden alsogleich anmercken zu lassen; sodann das Speis < Zettel ( wie viel Portionen nemlichen von jeder Gattung zubereitet werden sollen) in die Küchel: das Re» ceptir-Buch aber in die Apothecken zur prseparirung der Artzneyen/ und zwar so frühe/ als es seyn kan / zu geben haben.

2. ) Soll er alle Abend in einem gedruckten Tag, und Speis» Zettel ( deffen Entwurf hiebey pag. 29. folget) nach Maasgebung dee Personen/so denselben Tag vorhanden gewesen/und der Portionen/ so verabfolget worden / das erforderliche / mit Benennung/ ob cS Vormittag / Nachmittag / Abends / oder Nachts geschehen / anmer­cken; und solches / mit seiner Unterschrift gefertigter / dem Haus» Verwalter einhändigen ; sodann des anderen Tags frühe die ge» machte Abschriften/ da siegleichstimmig/ ebenfalls unterschreiben.

3. ) Wann / über die Anzahl der anjetzo vorhandenen 68. Vet­tern/ einige Kranckc angenommen werden: in solchen Fällen soll er/ Ley den Entlassenen / die Zahl derjenigen / so den nemlichen Tag kein Bett mehr gehabt haben/ mitBeyruckung der Buchstaben 8 . 1 * id eft: fine leÄo, besonders andeuten«

4-) Bey Austhejlung der Speisen soll er allzeit gegenwärtig seyn; nach vollbrachter Benedi&ion die Speisen/wie auch den Wein/ jedesmal verkosten / und/ da er einen Fehler anträffe/ den Traiteae alsogleich/ zur Abänderung deffen / anhalten; beyncbens/ damit iw Auskheilung der korcionen keine Irrung geschehe / Sorg tragen ; nach ausgetheilten Spei>e» aber / alle Zimmer besuchen/ und nach» sehen: ob denen/ so selbst zu Essen nicht vermögen / Hülfliche Hank» geleistet/ und auch sonst die behörige Sauberkeit/ bey Wegtragung der Speisen / und Reinigung des Geschirrs / beobachtet werde.

5. ) Er wird auch auf die Kost der kraKicante»/ und Krau» cken-Warterinnen Achtung zu geben haben / damit selbe / nach In­halt der errichteten Speis > Ordnung / mit guter Zurichtung gerei­chet/ anbey kein schlechter / und ungesunder Wein gegeben werde.

6. ) Gleiche Sorgfalt ist bey Abreichnng der lauteren Suppen zu haben/ damit solches zu rechter Zeit / und in der behörigen Güte geschehe; er soll nicht weniger fleißig Nachsehen: damit nicht allein die Artzneyen zur behörigen Zeit eingegeben / sondern auch die Ader, laßen/ Vificatorien / und was sonst verordnet worden / auf das genaueste vollzogen werde; auch weder bey einem / noch dem anderen eine Irrung oder Verstoß unterlausse; anerwogen er/wegen aller, vorbcygehenden Fehlern/ zur Verantwortung zu ziehen seyn wird.

7. ) Zur Winters'Zeit soll er Acht haben / damit in den Zim­mern eine gleiche Wärme erhalten/ und niemalen zuviel eingehei» tzet werde; dahero von den Sessel-Trägern Frühe/ und Abends um 6. Uhr nur ein kleines Feuer gemachet / und sodann von den Kran- cken-Warterinnen nach Erfordernuß nachgeleget werden solle.

8. Würde er entweder in der Sauberkeit/ oder Wartung des Krancken/ oder krs-parirung der Median, oder in den Speisen / und lauteren Suppen / oder auch sonst einige Gebrechen / und Feh­ler antressen / soll er den / so hieran Schuld tragt / seiner Schul­digkeit ermahnen; sothanen Fehler alsogleich den Vorgesetzten Medi« «is> und gestaltet Dingen nach / auch den zur Besorgung dieses

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