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benden bcyzustehen/und in der Spital-Kapellen täglich die heilige Messen zu lesen haben.. Von diesen Geistlichen wird auch alltäglich/ für die kecouvalelLenten/ Khristliche Lehr gehalten / worzu ein eigener Cathcchismus für das Spital zusammen getragen / und gedrucket worden / der den Armen bey ihrer Entlassung mitgegcben wird.
Dreyzehendens. Zur vollkommenen Versorgung der Armen ist ein bewehrter Medicus in dem Spital beständig wohnhaft /und/wann ein Chyrurgischer Patient, so gefährlich / vorhanden / ist auch der Chyrurgus fecun- darius , so lang die Gefahr dauret/ in dem Spital zu wohnen verbunden. Diese müssen / mit Einstimmung des Me- dici und Chyrurgi primarii , die Arme in dem Spital / sowohl bey Tag als bey der Nacht/ mit allem Fleiß besorgen/ und selbe des Tags zweymahl / da es aber nöthig / auch öfters besuchen. Nebst deine werden alle und jede Vetter in dem Spital/ in denen für die Arme bestimten zweyen Frühe- Stunden all-täglich von dem Medico primario, und/wo sich ein Chyrurgischer Zustand äusserek/ in Begleitung des Chy- rurgi primarii besuchet. Auf die Erinnerung des Medici oder Ghyrurgi fecundarii ist der Medicus , und Chyrurgus primarius schuldig/die gefährlichere Patienten/auch des Tages über / zu besuchen.
Vierzehendens. Bevor die Reconvalelcirende nicht völlig ihre Kräften erlanget haben/ also / daß sie der Arbeit wieder nachzugehen vermögen / werden sie aus dem Spital nicht entlasten / sondern mit anständiger Kost / und übrigen nothwendigkeitcn versorget; unter die gar übel ge- kleidte wird bey ihrer Entlassung die bestere Kleidung aus- getheilet / welche von den im Spital abgestorbenen hinterlassen worden.
Fünfzehendens. Wann ein Armer mit Tod abgehet/ wird für seine Seel eine heilige Meß / auf dem für die im Spital abgestorbene privilegirten Altar / gelesen.
Sechzehendens. Wird in dieses Spital niemand ums Geld'genommen/ als wodurch den Bedürftigeren der Platz entzogen würde.
Siebenzehendens. Will eine Herrschaft für ihre Hauö-Bediente/ oder eine Bruderschaft für ihre mitgenos-
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