der Gegenwärtige in dem Spital alsogleich behalten / der Abwesende aber / ohne hiervor das mindeste auszulcgen / durch die bestellte Sessel-Träger abgeholet.

Neuntens. Da sich mehrere Inkicut-mässige Kran« cke meldeten / als leere Beker vorhanden / werden diejenige - vorgczogen / so mit hitzigen Kranckheiten behaftet seynd / mithin unter anderen Leuten / wegen der Gefahr des An­steckens/ nicht wohl verbleiben können.

Aehendens. Jngleichen werden / nach dem Gesetz der Billigkeit/diejenige vorgezogen / welche nebst dem eigenen Unvermögen / weder von ihren Befreundten / noch auch von dem Ort/ wo sie in Diensten seynd/ einige Hüls zu erwarten haben.

EilftMS Die Pflegung/ und Bedienung der Armen ist/mit aller Obsorg und Fleiß/ auf einen vollkommenen Fuß gesetzet/ und wird auch in das künftige / durch die sorgfäl­tige Obsicht der von Regierung zur Besorgung dieses Spi­tals verordneten Commiffion , beständig bcybehalten wer­den ; Massen alles und jedes / was hierzu erforderlich seyn mag / ohne Sparung der Kosten sich beygcschafter befindet. Aller Orten/ in den Zimmern sowohl als Bettern/ ist die gröstc Reinigkeitanzutreffcn/ und werden die Arme/ in so lang sie in dem Spital verbleiben / mit Wäsch und Klei­dung nach Erfordernuß versehen. Es seynd auch zur War­tung der Armen/ sowohl bey Tag/ als bey Nacht/ nebst den Kranckenwarterinen / zugleich Medicinae, & Chyrur- giae Studiofi bestimmet / und ausgenommen. Zur Spi- tal-Apothecken werden nach Anordnung des in GOk ru­henden Mit-Stifters Herrn Lorentz Hofmann gewest N. Oe. Regierungs-Rath seel. je und allezeit die frischeste/ und beste Gattungen der Materialien beygeschaffet/ und wegen guter krXpLrirung der Artzneyen alle mögliche Sorgfalt getragen. Die Krancken-Kuchel aber ist nach Beschaffenheit des Krancken/und der hierüber gemachten Anordnung des Medici eingerichtet/ und wird Speis und Tranck von dem aufgenommencn Medico afliftente, jedcsmahl verkostet.

Atvölftens. Zum §hristlichen Trost und Sceksorg seynd in dem Spital bestände zwey Priester wohnhaft / welche Tag und Nacht den Krancken/ und aüensals Ster­ben-