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15O nach dem §. 5. io. i 8 . ich annochverhoffe, durch den Zuwachs meines Vermögens, die Stif­tungs-Summe auf hundert tausend Gulden, allen­falls auch darüber, zu seßen, welchemnach der vor das Armuth bestimmte dritte Theil deren Einkünf­ten wohl erleiden dürfte, nach und nach, wenn zu­mal andere Lhristlich-gesinnete wohlhabende Leute zutretten wollten, auf einen Bürger- und Beysaffen- Hospital, in welchem arme und kranke Bürgerund Beysassen verpsteget werden könnten, und woran es hiesiger Stadt annoch fehlet, zu denken ; als will ich meinen Lxecutoren und Loexecucorm solche Sorge aufgetrageu, und dieselbe hiemit bemächti­get haben, auf allen Fall alljährlich mit der Halb­scheid desjenigen Quanti an Einkünften, welches nach meinem Ende vor die Arme heraus kommen wird, bey sothanem löblichen Unternehmen, wel­ches ich des Hochansehnlichen Magiftratus und löb­licher Bürgerschaft Sorgfalt empfehle, Sich von der Stiftung wegen einzulassen, jedoch anders nicht, als wenn der Stiftung zugleich eineMtt-OireQion zur besseren Aufrechthaltung gegönnet werden woll­te. Wäre es nun auch

16.) daß der Zustand meiner Stiftungs-LM erlitte, eines oder etliche im §. 10. gedachte Sti- pendia medica abzugeben, fo ist dabey meine Mew, nung, daß die hierzu sich meldende oder zu wählende

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