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15O nach dem §. 5. io. i 8 . ich annochverhoffe, durch den Zuwachs meines Vermögens, die Stiftungs-Summe auf hundert tausend Gulden, allenfalls auch darüber, zu seßen, welchemnach der vor das Armuth bestimmte dritte Theil deren Einkünften wohl erleiden dürfte, nach und nach, wenn zumal andere Lhristlich-gesinnete wohlhabende Leute zutretten wollten, auf einen Bürger- und Beysaffen- Hospital, in welchem arme und kranke Bürgerund Beysassen verpsteget werden könnten, und woran es hiesiger Stadt annoch fehlet, zu denken ; als will ich meinen Lxecutoren und Loexecucorm solche Sorge aufgetrageu, und dieselbe hiemit bemächtiget haben, auf allen Fall alljährlich mit der Halbscheid desjenigen Quanti an Einkünften, welches nach meinem Ende vor die Arme heraus kommen wird, bey sothanem löblichen Unternehmen, welches ich des Hochansehnlichen Magiftratus und löblicher Bürgerschaft Sorgfalt empfehle, Sich von der Stiftung wegen einzulassen, jedoch anders nicht, als wenn der Stiftung zugleich eineMtt-OireQion zur besseren Aufrechthaltung gegönnet werden wollte. Wäre es nun auch
16.) daß der Zustand meiner Stiftungs-LM erlitte, eines oder etliche im §. 10. gedachte Sti- pendia medica abzugeben, fo ist dabey meine Mew, nung, daß die hierzu sich meldende oder zu wählende
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