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Uebergabe der 95°°°. fl* ganz unnachtheilig und unabbrüchig, wie auch desjenigen, was nachgesche- hener Abführung sothaner Legatorum wegen des Zuwachses meines Vermögens oben §. 5. disponi. ret worden.

§. iS*

- Endlich verordne ich nochmahlen, daß diese Stiftung UNd refpe&ivq irrevocaMe Schenkung unter den Lebendigen stet und veft verbleiben solle, ohne daß hiebey einige nach den Römischen Rechten allenfalls abgemessene Subtilsten Platz greisen mögen; weilen zu Erreichung meiner Absicht ge­nug ist, daß der ganze Jnnhalt vorstehender Stif­tung meine schon längstens abgefaßte Schlüffe völ­lig erschöpfet, und die Dispofition über mein gan­zes Vermögen in sich fasset, man mag nun dieselbe als ein Testament, Codicill, Fideicommi/s, Do* nationem vel inter vivos vel mortis caufa anse-

hen, Massen mein ausdrücklicher Wille ist, daß sel­bige auf alle mögliche Weise & lud daufula co*

dicillari, jedoch absque detra&ione Falcidisevel

Trebeliianicce aus immerdar vest, unverbrüchlich und beständig seyn solle.

Zu mehrerer Corroboration ist diese Stif­tung nicht nur in Gegenwart dreyer Herrn und

Mitglieder Eines HochEdlen Raths selbst von mir

R eigen-