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Uebergabe der 95°°°. fl* ganz unnachtheilig und unabbrüchig, wie auch desjenigen, was nachgesche- hener Abführung sothaner Legatorum wegen des Zuwachses meines Vermögens oben §. 5. disponi. ret worden.
§. iS*
- Endlich verordne ich nochmahlen, daß diese Stiftung UNd refpe&ivq irrevocaMe Schenkung unter den Lebendigen stet und veft verbleiben solle, ohne daß hiebey einige nach den Römischen Rechten allenfalls abgemessene Subtilsten Platz greisen mögen; weilen zu Erreichung meiner Absicht genug ist, daß der ganze Jnnhalt vorstehender Stiftung meine schon längstens abgefaßte Schlüffe völlig erschöpfet, und die Dispofition über mein ganzes Vermögen in sich fasset, man mag nun dieselbe als ein Testament, Codicill, Fideicommi/s, Do* nationem vel inter vivos vel mortis caufa anse-
hen, Massen mein ausdrücklicher Wille ist, daß selbige auf alle mögliche Weise & lud daufula co*
dicillari, jedoch absque detra&ione Falcidisevel
Trebeliianicce aus immerdar vest, unverbrüchlich und beständig seyn solle.
Zu mehrerer Corroboration ist diese Stiftung nicht nur in Gegenwart dreyer Herrn und
Mitglieder Eines HochEdlen Raths selbst von mir
R eigen-