§. 17 -
Wie nun diese meine vorstehende Stiftungs- Errichtung und wohl überlegte Willens. Verordn nung, auch respeÄive unwiederrufliche Scheu, ckung und Uebergabe lediglich das gemeine Wohl hiesiger Stadt, und die Gesundheits. Pflege, wie auch Versorgung der armen Kranken zur Absicht hat, und ich derselben, in allen und jeden Stücken, ohne daß jemand anders, wer der auch seye, in mei- ne Verlaffenschaft Hände einzuschlagen befugt seyn solle, nachgelebet haben will; Also habe hierdurch wiederholtermaffen Einen HochEdlen Rath sowohl
als das Collegium Phyficorum und sämtliche Herrn Medicos Protestamischer Religion ganz ge- horsamst und ergebenst bitten sollen, daß Hoch und Dieselbe vor die ohnverrückte Erfüllung meiner zu Gottes Ehren und Nutzen des gemeinen Wesens blos abzielenden Intention und errichteten Stiftung alle möglichste Sorgfalt tragen und dieselbe bis an das Endeder Tage aufrecht erhalten mögten.
§. i8.
Schließlich behalte mir vor, noch einige Legat* vor mein Hausgesinde zu errichten, auch sonsten wegen meiner Leiche, und was weiter dienlich erachte, das nöthige zu verordnen, nicht weniger erforderlichen Falls noch Zusätze zu machen, jedoch allemahl der anjyo beschehenen unwiederruflichen
lieber-