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eigenhändig unterschrieben und besiegelt, sondern Diese auch gebeten worden/ solche durch ihre Unter* Zeichnung zu bestätigen, und hifce pera&is habe ich demnächst sothane völlige, Willens* Meynung selbst in Person denen dermahlig wohlregierenden beeden Herrn Bürgermeistern zu gerichtlicher Pro- rocoilirung und immerwahrender Aufbehalt* und Befolgung überreichet. Frankfurt den 18" Au-

gufti I/6Z.

(L,s.) Ich Johann Christian Senckenberg,

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allhier, bekenne, - obstehendes meine wohlbedächtliche Willens*Verordnung und unwiederrufliche Stiftung sey.

(L.S.) Friederich Adolph von Glauburg, Schöff und des Raths, als hierzu besonders er« betener Zeuge.

(L. 8.) Johann Martin Ruppel, J. U. D. und des Raths, als hierzu besonders erbete­ner Zeuge.

(L.s.) Johannes Siegner, J. U.L. und des Raths, als hierzu besonders erbetener Zeuge.

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