i

»

^ ) 47 ( &

Zusammenkunfts - Beywohnung und Oberaufsicht dieser Stiftung, namentlich:

Tit. Herrn Städte Gerichts - Schultheisen all­jährlich Gulden fünfzig,

Dem n Herrn Senior i Löblicher Bürgerschaft alljährlich Gulden dreysig,

Dem lic. Herrn Syndico Primario alljährlich Gulden dreysig,

Dem ältesten Herrn Phyficotm&Deeano Coi- legü alljährlich Gulden dreysig,

Denen andern beeden Herrn Phyficis, jedem

Dem PKyliLO Lxcraordinario, und noch an­dern acht, nach denen annis receptionis foj» genden, hier anwesenden Medial, jedem all­jährlich vor ihre Bemühung Gulden zwanzig, Ferner

Dem jezeitigen ältesten Recheney Schreiber, vor seine wegen Besorgung der Capitalien und Bezahlung des intereffe habende Mühe, all­jährlich die Summa von Gulden funfzehen, und will, daß sämtliche vorbenannte Honoraria an jetzt gedachte Personen von denen Herrn Execu- toribus alljährlich ohnweigerlich abgeführet wer­den.

M r

§. 17-