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Zusammenkunfts - Beywohnung und Oberaufsicht dieser Stiftung, namentlich:
Tit. Herrn Städte Gerichts - Schultheisen alljährlich Gulden fünfzig,
Dem n Herrn Senior i Löblicher Bürgerschaft alljährlich Gulden dreysig,
Dem lic. Herrn Syndico Primario alljährlich Gulden dreysig,
Dem ältesten Herrn Phyficotm&Deeano Coi- legü alljährlich Gulden dreysig,
Denen andern beeden Herrn Phyficis, jedem
Dem PKyliLO Lxcraordinario, und noch andern acht, nach denen annis receptionis foj» genden, hier anwesenden Medial, jedem alljährlich vor ihre Bemühung Gulden zwanzig, Ferner
Dem jezeitigen ältesten Recheney Schreiber, vor seine wegen Besorgung der Capitalien und Bezahlung des intereffe habende Mühe, alljährlich die Summa von Gulden funfzehen, und will, daß sämtliche vorbenannte Honoraria an jetzt gedachte Personen von denen Herrn Execu- toribus alljährlich ohnweigerlich abgeführet werden.
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§. 17-