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Würden aber die ernannte Herren Lxecueo- res über kurz oder lang finden, daß sothane Behau« sung mit Vortheil verkauft, und ein anderes räum- licheres an einem entfernteren Play der Stadt ge» legenes, mit einem Garten und Hof versehenes Haus davor zu ihrer Zusammenkunft, und ad ufus
medicos, in fpecie zu ErbaUUNg eines Hies'rri anatomici, Laboratorii chymici, UNd Anlegung eines Horti medid &c. anerkauft werden könnte; So solle denenselben zwar solches frey stehen, jedoch dabey in alle Wege der Bedacht dahin genommen werden, damit die im §. 7. vestgesetzte Bestimmungen keine Verschmälerung leiden, welches um so viel leichter wird geschehen können, als dazu in §. 5. der Ueberschuß beydes an Capital und interefle über die 95000. fl. deftiniret worden. Wann aber dieser Endzweck mit dem Haus und sonsten erreichet ist, und fich von obgedachtem Ueberschuß der 95020. fl. nebst denen zwey Drittheilen derZinsen, von diesen noch etwas vorräthig finden und übrig seyn sollte, so kann solches nach Gefallen zu Stipen- diismedids, und überhaupt nach Anleitung §. 7. ad ftudium medicum verwendet werden.
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