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unserem sitzenden Schöffen »Rath vorgegangen, und daß schon Tages vorhero, am 19^» ejusdem, der Eingangs ge­meldete Hochgelahrte Dodor Medicina: und Phyficus Or­dinarius, Johann Christian Senckenberg, ihme in Beyseyn des lungern Herrn Bürgermeisters einen schriftlichen Re- cefs, nebst schon gedachter wohlbedächtlichen Willens-Ver­ordnung und unwiederruflichen Stiftung überreichet habe, angezeiget hat, und das hierüber in der Audienz des älteren Herrn Bürgermeisters geführte, von dem Anfangs berühr­ten Procuratore HtMpel auch in Scabinatu produa'cte Proro-

collum, nebstVollmacht, der abgehaltene Reccfs, wie auch das Stiftungs-lnllrumenr ftlbsten, nebst dem von Uns dar­auf abgefaßten schon bemerkten Condufo verlesen, hier­nächst hierüber in Umfrage gestellet, und folgender Schluß gefastet worden:

Solle man das zum Besten des Public! gereichende Anerbieten des Hochgelahrten Do&oris Senckenberg seines völligen Jnnhalts mit Danck annehmen, und werden des Endes die beyde wohlregierende Herrn' Bürgermeistere hiermit ermächtiget, nomine Ampliffi- mi Senatus bey heutigem Schöffeu-Rath die feyerliche Acceprarion zu thun. Svdenn wird Herr Scabinus Von Glauburg Jun. und Herr Senator Dr. Ruppel er­suchet, dem mehrermeldeten vodori Senckenberg, wegen der vor das Publicum hegendem guten Mey- nung im Namen Eines Hochedlen Raths den verbind­lichsten Danck zu erstatten, wo im übrigen diese Stif­tung nicht nur in allen Stücken bestattiget wird, und darüber jederzeit unverbrüchlich zu halten, sondern

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