»S&* >33 ( *&
!ä*U.V>,
unserem sitzenden Schöffen »Rath vorgegangen, und daß schon Tages vorhero, am 19^» ejusdem, der Eingangs gemeldete Hochgelahrte Dodor Medicina: und Phyficus Ordinarius, Johann Christian Senckenberg, ihme in Beyseyn des lungern Herrn Bürgermeisters einen schriftlichen Re- cefs, nebst schon gedachter wohlbedächtlichen Willens-Verordnung und unwiederruflichen Stiftung überreichet habe, angezeiget hat, und das hierüber in der Audienz des älteren Herrn Bürgermeisters geführte, von dem Anfangs berührten Procuratore HtMpel auch in Scabinatu produa'cte Proro-
collum, nebstVollmacht, der abgehaltene Reccfs, wie auch das Stiftungs-lnllrumenr ftlbsten, nebst dem von Uns darauf abgefaßten schon bemerkten Condufo verlesen, hiernächst hierüber in Umfrage gestellet, und folgender Schluß gefastet worden:
Solle man das zum Besten des Public! gereichende Anerbieten des Hochgelahrten Do&oris Senckenberg seines völligen Jnnhalts mit Danck annehmen, und werden des Endes die beyde wohlregierende Herrn' Bürgermeistere hiermit ermächtiget, nomine Ampliffi- mi Senatus bey heutigem Schöffeu-Rath die feyerliche Acceprarion zu thun. Svdenn wird Herr Scabinus Von Glauburg Jun. und Herr Senator Dr. Ruppel ersuchet, dem mehrermeldeten vodori Senckenberg, wegen der vor das Publicum hegendem guten Mey- nung im Namen Eines Hochedlen Raths den verbindlichsten Danck zu erstatten, wo im übrigen diese Stiftung nicht nur in allen Stücken bestattiget wird, und darüber jederzeit unverbrüchlich zu halten, sondern
I auch