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Obrigkeitliche Bestätigung und Hochgeneigte

Aeuserung Wegendes Stiftungs-Briefes den z.Sept.

1763.

HQir Schultheiß und Schöffen des Heiligen Römischen ^ Reichs . Stadt Frankfurt am Mayn urkunden und bekennen hiermit, was Massen bey uns im sitzenden Schöf­fen-Rach Sonnabends den 2 c>te nächstverwichenen Mo­nats Augufti, Johann Michael Hempel, des hiesigen Ge­richts geschworner Procuiaror Oräinsriu8 im Namen des Hochgelahrten Johann Christian Senckenberg, bdcdicinL voÄori; und Phyfici Ordinarii dahier, Wie auch Hoch- fürstl. Hessen. Caffelischen Hof-Raths, mit Special-Voll­macht versehener erschienen , und eine zum wahren Besten hiesigen gemeinen Wesens abzweckende Willens-Verord­nung und unwiederrufliche Stiftung proäuciret, und dem­nächst dieselbe verlesen, ad A<Sta Sc Protocollum Judiciale nehmen, auf immerdar verwahren zu lassen, und endlich ein Annehmungs-und Bestättigungs-vscrer darüber abzu­fassen gebeten habe , worauf fafta defuper deliberacione re- lölviret worden:

Es solle von diesem Vorgang in Senaru sogleich Eröff­nung gethan und hiernächst und wegen derer übrigen Pcrirorum ein förmlicher Schluß ertheilet werden.

Wann nun hierauf der ältere Herr Bürgermeister Einem versammleten Rath alles dasjenige, so , wie gemeldet, bey

unserem