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Obrigkeitliche Bestätigung und Hochgeneigte
Aeuserung Wegendes Stiftungs-Briefes den z.Sept.
1763.
HQir Schultheiß und Schöffen des Heiligen Römischen ^ Reichs . Stadt Frankfurt am Mayn urkunden und bekennen hiermit, was Massen bey uns im sitzenden Schöffen-Rach Sonnabends den 2 c>te„ nächstverwichenen Monats Augufti, Johann Michael Hempel, des hiesigen Gerichts geschworner Procuiaror Oräinsriu8 im Namen des Hochgelahrten Johann Christian Senckenberg, bdcdicinL voÄori; und Phyfici Ordinarii dahier, Wie auch Hoch- fürstl. Hessen. Caffelischen Hof-Raths, mit Special-Vollmacht versehener erschienen , und eine zum wahren Besten hiesigen gemeinen Wesens abzweckende Willens-Verordnung und unwiederrufliche Stiftung proäuciret, und demnächst dieselbe verlesen, ad A<Sta Sc Protocollum Judiciale nehmen, auf immerdar verwahren zu lassen, und endlich ein Annehmungs-und Bestättigungs-vscrer darüber abzufassen gebeten habe , worauf fafta defuper deliberacione re- lölviret worden:
Es solle von diesem Vorgang in Senaru sogleich Eröffnung gethan und hiernächst und wegen derer übrigen Pcrirorum ein förmlicher Schluß ertheilet werden.
Wann nun hierauf der ältere Herr Bürgermeister Einem versammleten Rath alles dasjenige, so , wie gemeldet, bey
unserem