krAdminiftration Nachricht gegeben werden, und Ihme allenfalsige Monika darüber zur Erledigung zu machen frey stehen, um dadurch alles um so mehr in Nichtigkeit zu erhalten. Und gleichwie
n.) meines Herrn Bruders Familie bisher an ziemlich weit entfernten Orten ist oder sich aufhal, ten könnte, so vergönne ich derselben in Frankfurt oder der Nachbarschaft einen Bevollmächtigten zu setzen, um dasjenige, so Ihnen hierbey obliegt, zu verrichten. Ware aber jemand von Ihnen in Frankfurt vor einige Zeit anwesend, stelle meinen jederzeitigen Erben ex Familia frey, in dem Stiftungs- Haus abzusteigen, und wie es die Beschaffenheit-er Einrichtung erleidet, das Quartier daselbst, ohne weiteren Kosten der Stiftung, zu nehmen. Soll« ten auch
i 2 .) wegen meiner Stiftung sich Fälle ereignen, ( welches ich doch nicht hoffen will ) wo ohne gerichtliche Hülfe keine Auskunft zu finden wäre, solle solches lediglich zu meines Herrn Bruders Familie, und der selbiger ttt Coexecutiöne per §. 8» seiner Zeit nachgesetzten Herrn Phyficorum Ermessen stehen, und ihnen niemand hierbey etwas einreden, sondern die Herrn Adminiftratores schuldig seyn, die nöthige Kosten aus der Stiftung^ E atla sogleich, gegen Hernachmals» wenn das Geld
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