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commiffi , die beyde Herrn Decanos Faeultatis Juridicae & Medicas der nahe gelegenen Fürstlich- Heßifchen Universität Giessen, jeden mit jährlichen hundert Gulden, unter der Auflage an meine Ad- miniftration, Ihnen solche zu der nehmlichenZeit, und unter der nehmlichen Fefthaltung zu bezahlen. Es sollen aber fodenn die der Familie weiters ver­schaffet dreyhundert Gulden an meine Stiftung zurückfallen, und bey derselben verbleiben. Auch werde ich

9. ) die Fürstliche Hochlöbliche Universität zu Giessen, um dasjenige, so Ihren beyderseitigen be- nenneten Herrn Decanis alsdenn nach Abgang der Familie meines Herrn Bruders, als in deren Stelle getretenen Loexeeutoribus oblieget, zu überneh­men sogleich ersuchen, und bey derselben vidimirte Lopeyen meiner Verordnungen, zu mehrerer Wis­senschaft, hinterlegen. In Kraftsothanen Fxecu- civ-AMts soll

10. ) von denen Herrn Admi niftratoribus mei­ner Stiftung dem Erben ex Famiüa, oder wer an dessen Stelle tritt, jedes Jahr nach Schliesung der Rechnung, mittels eines Ihm zuzufertigenden Exemplars ersagter ganzer Rechnung, und Erzäh­lung des sonstigen Hergangs, von dem Zustand

der