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commiffi , die beyde Herrn Decanos Faeultatis Juridicae & Medicas der nahe gelegenen Fürstlich- Heßifchen Universität Giessen, jeden mit jährlichen hundert Gulden, unter der Auflage an meine Ad- miniftration, Ihnen solche zu der nehmlichenZeit, und unter der nehmlichen Fefthaltung zu bezahlen. Es sollen aber fodenn die der Familie weiters verschaffet dreyhundert Gulden an meine Stiftung zurückfallen, und bey derselben verbleiben. Auch werde ich
9. ) die Fürstliche Hochlöbliche Universität zu Giessen, um dasjenige, so Ihren beyderseitigen be- nenneten Herrn Decanis alsdenn nach Abgang der Familie meines Herrn Bruders, als in deren Stelle getretenen Loexeeutoribus oblieget, zu übernehmen sogleich ersuchen, und bey derselben vidimirte Lopeyen meiner Verordnungen, zu mehrerer Wissenschaft, hinterlegen. In Kraftsothanen Fxecu- civ-AMts soll
10. ) von denen Herrn Admi niftratoribus meiner Stiftung dem Erben ex Famiüa, oder wer an dessen Stelle tritt, jedes Jahr nach Schliesung der Rechnung, mittels eines Ihm zuzufertigenden Exemplars ersagter ganzer Rechnung, und Erzählung des sonstigen Hergangs, von dem Zustand
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