Uebergabe der 95000. fl. ganz unnachtheilig und unabbrüchig, wie auch desjenigen, was nachgesche- hener Abführung sothaner iegacorum wegen des Zuwachses meines Vermögens oben §. 5. disponi. ret worden.
§. 19.
Endlich verordne ich nochmahlen, daß diese Stiftung UNd respeÄivö irrevvcablt Schenkung unter den Lebendigen stet und vest verbleiben solle, ohne daß Hiebey einige nach den Römischen Rechten allenfalls abgemessene Subtilitaiteit Play greifen mögen; weilen zu Erreichung meiner Absicht genug ist, daß der ganze Jttnhalt vorstehender Stiftung meine schon längstens abgefaßte Schlüsse völlig erschöpfet, und die Disposition über mem ganzes Vermögen in sich fasset, man mag nun dieselbe als ein Testament, Codicill, Fideicömmils, Do* nationem vel inter vivos vel mortis caufa anse-
hcn, Massen mein ausdrücklicher Wille ist, daß selbige auf alle mögliche Weise & fab ctaufala co-
dieillari, jedoch absque detradione Falcidiae vel
Trebeiüanicse auf immerdar vest, unverbrüchlich und beständig seyn solle.
Zu mehrerer Corroboration ist diese Stiftung nicht nur in Gegenwart dreyer Herrn und
Mitglieder Eines HochEdlen Raths selbst von mir
R eigen-