Uebergabe der 95000. fl. ganz unnachtheilig und unabbrüchig, wie auch desjenigen, was nachgesche- hener Abführung sothaner iegacorum wegen des Zuwachses meines Vermögens oben §. 5. disponi. ret worden.

§. 19.

Endlich verordne ich nochmahlen, daß diese Stiftung UNd respeÄivö irrevvcablt Schenkung unter den Lebendigen stet und vest verbleiben solle, ohne daß Hiebey einige nach den Römischen Rechten allenfalls abgemessene Subtilitaiteit Play greifen mögen; weilen zu Erreichung meiner Absicht ge­nug ist, daß der ganze Jttnhalt vorstehender Stif­tung meine schon längstens abgefaßte Schlüsse völ­lig erschöpfet, und die Disposition über mem gan­zes Vermögen in sich fasset, man mag nun dieselbe als ein Testament, Codicill, Fideicömmils, Do* nationem vel inter vivos vel mortis caufa anse-

hcn, Massen mein ausdrücklicher Wille ist, daß sel­bige auf alle mögliche Weise & fab ctaufala co-

dieillari, jedoch absque detradione Falcidiae vel

Trebeiüanicse auf immerdar vest, unverbrüchlich und beständig seyn solle.

Zu mehrerer Corroboration ist diese Stif­tung nicht nur in Gegenwart dreyer Herrn und

Mitglieder Eines HochEdlen Raths selbst von mir

R eigen-